Sprungmarken
02.04.2019

Vorerst keine Klage gegen Sparkasse Trier

Nach millionenschweren Verlusten bei Zinswetten erwägt der Landkreis Trier-Saarburg eine Klage gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die Sparkasse Trier. Diese ist nun vorerst abgewendet.

So beschloss der Kreistag in seiner Sitzung vergangene Woche, die Entscheidung über eine mögliche Schadensersatzklage des Kreises Trier-Saarburg gegen die Sparkasse Trier zu vertagen. Im Vorfeld hatte die Sparkasse Trier eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass sie einer Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 30. Juni 2019 zustimmt. Der Kreistag will diese Frist nutzen, um einen Vergleich zu erzielen und so eine Klage zu vermeiden. Günther Passek, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Trier, betont in einer Pressemitteilung: „Dieser Vergleich kann allerdings nur zwischen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und dem Kreis zustande kommen. Wir können sicherlich vermitteln, jedoch kann sich die Sparkasse Trier aus rechtlichen Gründen an keiner Vergleichszahlung beteiligen."

Hintergrund der beabsichtigten Klage sind Swap-Geschäfte, die der Landkreis Trier-Saarburg mit der LBBW abschloss. Hierbei handelt es sich um Zinswetten in Form von Tauschgeschäften. Dabei wollte der Landkreis das Zinsänderungsrisiko von Kommunalkrediten, die der Kreis bei der Sparkasse Trier und anderen Banken aufgenommen hatte, absichern. Die Rechnung ging jedoch aufgrund der Zinsentwicklung nicht auf, die Verluste belaufen sich auf rund acht Millionen Euro. In der Pressemitteilung der Sparkasse heißt es, dass die Sparkasse zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner dieser Swap-Geschäfte gewesen sei. Die Verträge seien ausschließlich zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg und der LBBW geschlossen worden. Dabei habe die LBBW den Landkreis im Rahmen des Vertragsabschlusses ausführlich über die Risiken dieser Geschäfte beraten.

Laut Sparkassenchef Passek habe der Landkreis die Sparkasse Trier in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, sich an einem möglichen Vergleich zu beteiligen. Für ihn steht jedoch fest: „Dieser Forderung konnten und können wir nicht entsprechen. Als Vorstand müssen wir uns gegen eine mögliche Klage wehren, weil wir sie für unberechtigt halten, aber auch weil wir dazu verpflichtet sind. Würden wir hier der Forderung folgen, wäre das eine Pflichtverletzung." Laut Passek steht rechtlich fest, dass sich die Sparkasse Trier als reine Darlehensgeberin zu keinem Zeitpunkt etwas habe zu Schulden kommen lassen. Passek: „Wir hoffen, dass Landkreis und LBBW einen Vergleich erzielen. Die Sparkasse Trier sieht ansonsten einer Klage gelassen entgegen."