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26.01.2021

Verbotssatzung allein reicht nicht aus

Ein Werbeschild für eine Ferienwohnung steht vor Mehrfamilienhäusern
Vor allem in Großstädten wie Berlin und Hamburg hat sich das Angebot in Portalen wie Airbnb zwischen 2017 und 2019 quasi verdoppelt. In kleineren Großstädten wie Trier ist die Entwicklung nicht ganz so dynamisch. Fotomontage: Presseamt/Pixabay/SnapwireSnaps

Vor allem in Städten mit historisch wertvollem Zentrum wächst die Angst vieler Bewohner, durch die stark wachsende Zahl von Ferienwohnungen, die über Portale wie Airbnb vermarktet werden, verdrängt zu werden. Steigende Mieten führen zudem dazu, dass ein Zuzug von außen kaum noch möglich ist. Ein Hebel gegen diese Entwicklungen kann eine Satzung gegen Zweckentfremdungen sein. Nachdem das Land die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, kann Trier bei der Umsetzung von den Erfahrungen anderer Städte profitieren.

Auf der Basis eines vom Stadtrat beschlossenen SPD-Antrags vom März 2020 fand am Donnerstag eine Online-Expertenanhörung mit Gästen aus Freiburg, Bamberg und Heidelberg im Steuerungsausschuss statt. Zudem kamen Antworten aus Nürnberg und Konstanz auf den im Rathaus erarbeiteten Fragenkatalog. Bei allen Unterschieden zwischen den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz betonten die Experten in der von Nadja Driessen, Koordinierungsstelle Bauen und Wohnen im Rathaus, moderierten Debatte, dass eine Zweckentfremdungssatzung nur eines von mehreren Mitteln gegen Wohnungsknappheit und überhöhte Mieten sein kann. Unverzichtbar seien auch Nachverdichtungen in Innenstädten, zum Beispiel durch den Ausbau von Dachgeschossen oder die Aufstockung von Gebäuden, und die Ausweisung neuer Baugebiete.

Ingo Kottmann, stellvertretender Leiter des Baurechtsamt in Freiburg, erhielt breite Zustimmung für seine Aussage, dass eine Zweckentfremdungssatzung nur „gerichtsfest" sein kann, wenn der Wohnraummangel auf einer sehr fundierten Datenbasis nachgewiesen ist. Die Stadtverwaltung Trier hat eine Wohnraumbedarfsanalyse bei einem externen Büro in Auftrag gegeben. Sie soll nach Aussage von Koordinatorin Driessen in der Sommerpause vorliegen.

Freiburg hat seit sechs Jahren eine Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung, die kürzlich in einem Normenkontrollverfahren vom Verwaltungsgerichthof in Mannheim bestätigt wurde. Dieses Urteil wurde im Trierer Rathaus nach Aussage von OB Wolfram Leibe mit besonderem Interesse zur Kenntnis genommen, denn die gesetzlichen Regelungen in Baden Württemberg sind denen in Rheinland-Pfalz am ähnlichsten. In beiden Bundesländern wird das Rückwirkungsverbot relativ strikt gehandhabt. Dabei geht es um eine Art Bestandsschutz für Ferienwohnungen, die es schon vor Inkrafttreten einer solchen Satzung gab. Das sorgte in Heidelberg nach Aussage von Norbert Großkinsky, Leiter der Abteilung für Wohnbauförderung, für einigen Frust. Auf der anderen Seite könne schon die Ankündigung einer solchen Satzung eine abschreckende Wirkung haben. Einige nicht registrierte Ferienwohnungen wurden plötzlich den Rathäusern nachgemeldet.

Nobert Käthler, Geschäftsführer der Trier Tourismus und Marketing GmbH (TTM), wies unter anderem darauf hin, das Touristen Wert auf lebendige historische Städte legten, aus denen Einheimische nicht verdrängt worden seien. „Gleichzeitig werden Ferienwohnungen bei den Gästen immer beliebter, auch weil sie für Familien besonders geeignet sind", betonte Käthler. Hotels müssten noch zusätzliche Auflagen erfüllen. „Das kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen", so der TTM-Chef.

Petra Lohse