Sprungmarken
29.05.2018

Unterwegs auf Streifen und Spuren

Vorgestellt: Die verschiedenen Radverkehrsführungen / 3. Teil der RaZ-Serie

Radfahrstreifen, Umweltspur, Schutzstreifen: Neben dem klassischen Radweg sind in der Straßenverkehrsordnung noch etliche andere Führungen des Fahrradverkehrs vorgesehen, die auch dazu dienen sollen, ein zügiges und sicheres Fahren im Stadtverkehr zu ermöglichen. Jedenfalls bieten sich je nach Breite, Funktion und Verkehrsaufkommen der Straße unterschiedliche Radverkehrsführungen an. In dieser Folge der Serie „Radverkehr für Trier" stellen wir die wichtigsten mit Beispielbildern aus Trier vor.

Wenn es keine eindeutig gekennzeichnete Spur für den Radverkehr gibt, muss man als Radfahrer die Fahrbahn im Mischverkehr mit den Autos benutzen. In vielen Straßen in Trier ist das auch sehr gut möglich. Das gilt insbesondere bei den folgenden Beispielen, die daher auch Elemente des Trierer Radroutennetzes sind: Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Abschnitte („Spielstraßen"), freigegebene Wirtschaftswege und die in Trier noch nicht eingeführten, jedoch geplanten Fahrradstraßen.


Der klassische, von der Fahrbahn abgesetzte Radweg bietet für Radfahrer, die sich im fließenden KfZ-Verkehr unwohl fühlen, einen guten Komfort.

Radweg

Der klassische, von der Fahrbahn abgesetzte Radweg bietet für Radfahrer, die sich im fließenden KfZ-Verkehr unwohl fühlen, einen guten Komfort. Häufig ist der Belag eingefärbt und an bestimmten Stellen durch Fahrradpiktogramme verdeutlicht. Sind zusätzlich die oben dargestellten blauen Radwegbeschilderungen zu sehen, muss der Radweg benutzt werden. Für einen Großteil der Radwege wurde die Beschilderung jedoch entfernt. In diesem Fall besteht für den Radverkehr die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn. Neu angelegte Radwege wie zum Beispiel entlang der Herzogenbuscher Straße oder an der Spitzmühle (Foto) sind nicht benutzungspflichtig.

In der Regel sind Radwege nur in einer Richtung befahrbar und zu beiden Seiten der Fahrbahn angelegt. Sie dürfen je nach Fahrtrichtung nur rechts der Fahrbahn benutzt werden. Zwei-Richtungs-Radwege mit Begegnungsverkehr wie an der Spitzmühle sind innerorts eher selten, da sie an Grundstückszufahrten und Einmündungen besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Selbstverständlich gilt auf Zweirichtungsradwegen das Rechtsfahrgebot.

Radwege können getrennt von einem parallel verlaufenden Gehweg angelegt, aber auch als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen sein.


Wie der Radfahrstreifen befindet sich auch der mit Piktogrammen und Pfeilen gekennzeichnete Schutzstreifen für den Fahrradverkehr auf der Fahrbahn.Schutzstreifen

Wie der Radfahrstreifen befindet sich auch der mit Piktogrammen und Pfeilen gekennzeichnete Schutzstreifen für den Fahrradverkehr auf der Fahrbahn. Die Abgrenzung erfolgt in diesem Fall jedoch durch eine unterbrochene (gestrichelte) Linie wie am Pferdemarkt (Foto).

Im Gegensatz zum Radfahrstreifen ist keine „blaue" Radwegbeschilderung vorhanden. Schutzstreifen sind zwischen 1,25 und 1,50 Meter breit. Der KfZ-Verkehr darf die unterbrochene Linie bei Bedarf überfahren, hat dabei aber darauf zu achten, Radfahrer nicht zu gefährden.

Schutzstreifen dürfen immer nur in der frei gegebenen Richtung befahren werden, man sollte also immer die Pfeile und die Ausrichtung des Fahrradsymbols beachten. „Geisterradeln“ ist auf Schutzstreifen besonders gefährlich.


Einige Busspuren sind für den Fahrradverkehr freigegeben. Es hat sich für diese Verkehrsführung der Begriff Umweltspur eingebürgert, da hier die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bus und Fahrrad eine gemeinsame Spur benutzen.Umweltspur

Einige Busspuren sind für den Fahrradverkehr freigegeben. Es hat sich für diese Verkehrsführung der Begriff „Umweltspur" eingebürgert, da hier die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bus und Fahrrad eine gemeinsame Spur benutzen.

Umweltspuren sind an der Markierung „BUS" zusammen mit dem Piktogramm Fahrrad auf der Fahrbahn zu erkennen. Beschildert sind sie mit dem Verkehrszeichen „Bussonderfahrstreifen" mit dem Zusatz „Radverkehr frei".

Umweltspuren wurden zum Beispiel entlang des Margarethengäßchens (Foto), der Walramsneustraße, Metzer Allee, Hans-Böckler-Allee und der Bahnhofstraße eingerichtet.


Radfahrstreifen wie hier in der Mustorstraße befinden sich auf der Fahrbahn und sind durch eine durchgehende Linie von den Fahrspuren für den KfZ-Verkehr abgegrenzt.Radfahrstreifen

Radfahrstreifenbefinden sich auf der Fahrbahn und sind durch eine durchgehende Linie von den Fahrspuren für den KfZ-Verkehr abgegrenzt. Sie sind mit dem blauen Verkehrszeichen „Radweg“ beschildert, mit Piktogrammen markiert und können darüber hinaus auch rot eingefärbt und um einen Richtungspfeil ergänzt sein.

Radfahrstreifen sind in der Regel 1,60 Meter breit. Einer der Vorteile des Radfahrstreifens ist, dass die Radfahrer direkt neben dem Autoverkehr „mitfließen“ und besser wahrgenommen werden. Zugleich werden durch die klare Trennung vom Gehweg Konflikte mit Fußgängern ausgeschlossen.

Wenn ein Radfahrstreifen vorhanden ist, besteht auch eine Pflicht zur Benutzung. Radfahrstreifen wie in der Mustorstraße (Foto) dürfen nur in Richtung der lesbaren Piktogramme (Räder unten, Lenkstange und Sattel oben) und der Beschilderung befahren werden. In der Regel wird die vorgeschriebene Fahrtrichtung durch einen Richtungspfeil angezeigt.


Zwischenzeitlich wurden in Trier viele Einbahnstraßen, wie zum Beispiel die Deutschherrenstraße, für den Radverkehr geöffnet.Geöffnete Einbahnstraße

Zwischenzeitlich wurden in Trier viele Einbahnstraßen, wie zum Beispiel die Deutschherrenstraße (Foto), für den Radverkehr geöffnet.

Es darf nur dann entgegen der Einbahn geradelt werden, wenn unter dem runden roten Schild mit dem weißen Querbalken der Hinweis „Fahrrad frei“ zu sehen ist.

In Einbahnstraßen mit Radverkehrsfreigabe gilt Tempo 30. Autofahrer erkennen für Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen daran, dass unter dem Einbahnstraßenschild das Zusatzschild „Fahrrad von Links und Rechts“ angebracht ist.

 


An Kreuzungen mit Ampeln kann für Radfahrer eine aufgeweitete Aufstellfläche markiert sein, die sich vor den Fahrspuren der Autofahrer befindet.Vorrang an Kreuzungen

An Kreuzungen mit Ampeln kann für Radfahrer eine aufgeweitete Aufstellfläche markiert sein, die sich vor den Fahrspuren der Autofahrer befindet.

Bei Rot können die Radler an der Autoschlange vorbei bis zur Ampel vorfahren, sich in der „ersten Reihe“ in die gewünschte Fahrtrichtung einordnen und dort warten. Für die Weiterfahrt bei Grün ist somit ein sicheres Abbiegen gewährleistet.

Beispiele in Trier gibt es in der Paulinstraße an der Kreuzung Porta-Nigra-Platz (Foto) sowie in der Mustor- und Gartenfeldstraße an der Kreuzung mit dem Alleenring.