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20.04.2021

Strengere Corona-Regeln in Sicht

Corona-Selbsttest
Voraussichtlich ab Mitte dieser Woche müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten regelmäßig einen Corona-Selbsttest am Arbeitsplatz anbieten.
Die 7-Tages-Inzidenz bei den Corona- Neuinfektionen in Trier lag am gestrigen Montag am zweiten Tag hintereinander über der 100er Grenze. Gibt es drei Tage in Folge einen Wert über 100, erlässt die Stadt im Laufe der Woche nach der in Rheinland-Pfalz geltenden 18. Corona-Bekämpfungsverordnung eine Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen. Das würde eine Reihe von Änderungen im Vergleich zu den jetzigen Regelungen bedeuten:
  • Treffen: Es dürften sich im öffentlichen Raum nur noch jeweils ein Hausstand mit einer Person aus einem weiteren treffen, wobei Kinder bis sechs Jahre jeweils nicht mitgezählt würden.
  • Ausgangssperre: Von 21 bis 5 Uhr am Folgetag wäre Bürgerinnen und Bürgern das Verlassen der Wohnung/des Hauses untersagt. Bürgerinnen und Bürger dürften sich im aber natürlich im Freien auf ihrem Grundstück aufhalten. Auch wer nicht in Trier wohnt, dürfte sich dann nicht im öffentlichen Raum in der Stadt aufhalten. Ausnahmen von dieser Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung würden nur mit triftigen Gründen gelten: die berufliche Tätigkeit, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leibe und Leben erforderlich sind, medizinische und veterinärmedizinische Behandlungen, der Besuch von Ehegattinnen und Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, von Verwandten in gerader Linie (also etwa Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkelkindern), Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen und die Begleitung Sterbender und von Menschen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. Möglich ist wäre auch bei einer verschärften Regelung das Ausführen eines Hundes nach 21 Uhr durch eine Person.
  • Einzelhandel und Gewerbe: Der Einzelhandel könnte nur noch öffnen mit einer Terminvereinbarung und Einzelterminen. In jedes Geschäft des Einzelhandels dürften zeitgleich nur Personen, die einem Hausstand angehören. Zwischen den Einzelterminen müssten zeitliche Abstände von jeweils 15 Minuten eingehalten werden. Die Einschränkungen würden aber nicht gelten für Supermärkte, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaumärkte und Gartenbaubetriebe. Gewerbliche Einrichtungen, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, müssten wieder geschlossen werden. Das sind Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios.
  • Erlaubt blieben auch bei einer Corona-Inzidenz über 100 Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie etwa von Friseuren, Optikern, Hörgerätebetrieben, der Fußpflege oder Logopädie, Physio- oder Ergotherapie. Friseure dürften dann nur noch Dienstleistungen anbieten, bei denen die vorgeschriebene medizinische oder FFP2- Maske getragen bleiben kann. Eine Rasur wäre also beispielsweise nicht möglich.
  • Gastronomie: Die Außengastronomie wäre wieder untersagt.
  • Ladenschluss: Die Ladenschlusszeiten würden der Ausgangssperre angepasst. Supermärkte oder andere Verkaufsstellen müssten spätestens um 21 Uhr schließen.
  • Alkoholverkauf: An Verkaufsstellen, die nicht unter die geltenden Ladenschlusszeiten fallen, wie beispielsweise Tankstellen, dürften dann von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden.
  • Sport: Amateur- und Freizeitsport in Gruppen wäre wieder untersagt und nur alleine erlaubt, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Haushalt angehören.
  • Kinder- und Jugendarbeit: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit wären dann nur noch als Einzelangebote zulässig, außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt.
  • Kunst- und Kultur: Museen, Ausstellungen und Galerien würden geschlossen.

Frühstmöglicher Termin für das Inkrafttreten dieser verschärften Regelungen wäre der nächste Donnerstag (22. April).

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Um den Schutz am Arbeitsplatz zu verbessern sind Unternehmen nach einem Beschluss des Bundeskabinetts verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, regelmäßig Tests anzubieten. Die Neuregelung ist eine Änderung des schon bestehenden betrieblichen Infektionsschutzes, soll Mitte dieser Woche in Kraft treten und zunächst bis Ende Juni gelten. Im Regelfall muss der Arbeitgeber einen Test pro Woche anbieten. Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Angebot erhalten.

Die Kosten müssen die Arbeitgeber tragen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz lehnte eine Erstattung der Kosten durch den Staat ab. Er verwies unter anderem auf bereits geleistete Corona-Hilfen an die Unternehmen.

Das Thema Testen sorgt auch bei den Schulen weiter für Diskussion. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht die in anderen Bundesländern praktizierte Testpflicht kritisch: „Kinder, die keine Einwilligung ihrer Eltern für einen solchen Test haben, haben dann keinen Anspruch, in die Schule zu gehen und müssen in den Fernunterricht." Schülerinnen und Schüler sollten mit dem gleichen Maßstab gemessen werden wie die Beschäftigten im Arbeitsleben, für die keine Pflicht, sondern eine Testangebotspflicht gelte.

Eine zentrale Rolle für künftige Regelungen spielt auch die bundesweite Corona-Notbremse. Nach der ersten Debatte letzte Woche soll der Bundestag diesen Mittwoch darüber entscheiden. Am Donnerstag berät dann der Bundesrat über die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geforderte Regelung. Offen ist noch, ob dann eine Entscheidung fällt oder es wegen unterschiedlicher Positionen ein Vermittlungsverfahren gibt.

Am Wochenende stand die Erinnerung an die bereits rund 80.000 Opfer der Pandemie bei einem bundesweiten Gedenktag auf Initiative des Bundespräsidenten im Blickpunkt. Im Trierer Dom wurde am Sonntag beim traditionellen Abendlob im Rahmen der Heilig-Rock-Tage des Bistums im Beisein von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und OB Wolfram Leibe der Toten gedacht und die Anteilnahme zum Ausdruck gebracht.