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03.07.2012

Steuern für ältestes Gewerbe

Ab Oktober wird Prostitution als vergnügungssteuerpflichtig eingestuft.
Ab Oktober wird Prostitution als vergnügungssteuerpflichtig eingestuft.
Das „älteste Gewerbe der Welt“ wird künftig in Deutschlands ältester Stadt besonders zur Kasse gebeten. Die Besteuerung der Prostitution wurde 2011 bei der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vorerst zurückgestellt, doch sprach sich jetzt der Stadtrat gegen die Stimmen der Grünen, FDP und Linken dafür aus, „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt“ ab Oktober als „vergnügungssteuerpflichtig“ einzustufen. Damit kommt die Stadt auch ihrer Verpflichtung nach, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten neue zu erschließen.

Mit der veränderten Steuer müssen die Prostituierten unabhängig von der Zahl und Art der jeweiligen Aktivitäten fünf Euro „pro Veranstaltungstag“ zahlen. Die Zahl der in Trier tätigen Prostituierten ist aufgrund der hohen Fluktuation nicht exakt bekannt. Man geht von 50 bis 70 Liebesdienerinnen aus. Für ausgewiesene und konzessionierte Räume für sexuelle Vergnügungen wird zudem eine Abgabe erhoben, die sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche berechnet. Hier fallen pro „Veranstaltungstag“ 1,50 Euro je angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche an.
 
Die Stadt rechnet durch die Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit zusätzlichen Einnahmen von rund 87.000 Euro jährlich. Da die Veranlagung der Prostitutionssteuer allerdings einen hohen Personalaufwand voraussetzt, lässt sich noch nicht abschätzen, was unter dem Strich bei der neuen Erhebung übrig bleibt.

Stimmen der Fraktionen

Während die Befürworter im Rat auf die übliche Besteuerung wie in anderen Vergnügungsbereichen auch hinwiesen, nannte Corinna Rüffer (Grüne) die Erhebung „völlig unproduktiv“. Für die Prostituierten könne von keinem Vergnügen gesprochen werden und ihre Abhängigkeit zu den Zuhältern werde noch erhöht. Zudem würde die Fluktuation verstärkt.

Felix Brand (FDP) begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit nicht vorhandenen Kontrollmöglichkeiten und einem zu erwartenden unzureichenden Kosten-Nutzenverhältnis. Für Katrin Werner (Linke) ist die Besteuerung „unsozial und nicht notwendig“. Sie schaffe keine Entlastung, sondern nur neue Probleme. Die Prostituierten würden weiter in die Illegalität getrieben.