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18.12.2012

Städtisches Waffenregister EU-konform

Im Waffenschrank des Ordnungsamtes landen auch Waffen, die von ihren Besitzern freiwillig abgegeben werden.
Im Waffenschrank des Ordnungsamtes landen auch Waffen, die von ihren Besitzern freiwillig abgegeben werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Trier wird – wie knapp 600 andere lokale Waffenbehörden bundesweit auch – ab dem nächsten Jahr die Daten von lokalen Waffenbesitzern und registrierten Schusswaffen an das neue zentrale Nationale Waffenregister (NWR) weitergeben. Um die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen sehr hohen Sicherheitsvorgaben für den sensiblen Datenbestand wirtschaftlich umsetzen zu können, ist Trier dem Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) beigetreten. Ein entsprechender Ratsbeschluss erfolgte einstimmig.

Vor der Abstimmung im Plenum kritisierte OB Klaus Jensen einen in der regionalen Tageszeitung veröffentlichten Artikel, der unter der Überschrift „Chaos im städtischen Waffenregister“ den Eindruck vermittelt habe, das Ordnungsamt besitze keine genaue Kontrolle über die im Stadtgebiet regis-trierten Waffen. Ohne Rücksprache mit den zuständigen Stellen im Rathaus sei die Ratsvorlage teilweise falsch interpretiert worden. Dies habe in der Öffentlichkeit für Ängste und Verunsicherung gesorgt. Jensen betonte, das städtische Waffenregister werde zu jeder Zeit einwandfrei geführt. Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes leisteten engagierte und fachlich hervorragende Arbeit. Die Daten von 1447 Waffenbesitzern und 8511 registrierten Schusswaffen in Trier, die im Ordnungsamt erfasst sind, werden mit den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards künftig unter dem Dach des Zweckverbandes in einem Rechenzentrum vorgehalten. Im Laufe der im Frühjahr 2011 begonnenen und inzwischen abgeschlossenen Überprüfung der ordnungsgemäßen Unterbringung von Waffen und Munition nach Paragraph 36 Waffengesetz wurden 442 Waffen von ihren Besitzern freiwillig abgegeben.

Die Kommunikation mit dem zentralen Register erfolgt über gesicherte Verwaltungsnetze. Die für das Nationale Waffenregister benötigten Daten können zum großen Teil aus der Datenbank des Ordnungsamtes überspielt werden. Teilweise müssen Daten aber wegen hinzu gekommener oder veränderter Waffentypologien und -klassifizierungen neu erstellt oder modifiziert werden. Die Waffenbehörde muss an den jetzt vorgegebenen 98 Waffentypologien die Re-gister durchforsten, um den Schuss-waffenbestand zu typisieren und zu erfassen. Bis Ende des Jahres werden nach Angaben des Ordnungsamtes daher nicht alle in Trier registrierten Schusswaffen nwr-konform erfasst sein. Die personell aufwändigen Arbeiten sollen bis Ende März 2013 abgeschlossen sein.