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30.10.2012

Schwarze Schafe werden "geoutet"

Die Kerntemperatur von frischem Schweinefleisch ist für die Kontrolleure ein wichtiger Indikator für die Qualität der Ware.
Die Kerntemperatur von frischem Schweinefleisch ist für die Kontrolleure ein wichtiger Indikator für die Qualität der Ware.
Schon bei einem begründeten Verdacht auf Verstöße im Lebensmittelrecht werden die städtischen Lebensmittelkontrolleure zukünftig die Öffentlichkeit unter Nennung der betroffenen Unternehmen informieren. Ab 12. November werden unter www.trier.de/lebensmittelwarnung Betriebe, die von den Prüfern beanstandet wurden, mit Adresse und den jeweiligen Mängeln im Internet aufgelistet.

Wurde bisher bei Gaststätten, Supermärkten, Imbissen und Hotels, bei Metzgern und Bäckern Unappetitliches entdeckt, blieb das den Trierern in der Regel verborgen. Es gab keine Veröffentlichungspflicht, mit der Zahlung eines Bußgeldes und der nachträglichen Beseitigung der Beanstandung war die Sache meistens vom Tisch. Vor allem reichte der bloße Verdacht zum Handeln nicht aus. Oft zögerten sich Verfahren durch juristische Einsprüche monatelang hinaus. Jetzt sieht das anders aus. Nach Änderungen im Verbraucherinformationsgesetz und im Lebensmittelrecht soll jede Beanstandung schon vor einem rechtskräftigen Bescheid veröffentlicht werden.

Voraussetzung ist, dass vorgeschriebene Grenzwerte oder Höchstmengen überschritten, gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichen Ausmaß oder wiederholt verstoßen wurde oder Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen, missachtet wurden. Wichtig ist dabei, dass für die jeweilige Beanstandung die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.  
Veröffentlicht werden nur anhängige Verfahren. Wer in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist, hat nichts zu befürchten. Gegen die Veröffentlichung können sich die Betriebe allerdings auch wehren und einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Gewinnt die Stadt das Verfahren, wird die dann durchaus schon einige Wochen alte Mängelliste veröffentlicht.

2012 schon 1350 Kontrollen

In Trier gibt es rund 1400 Betriebe, die in das Prüfgebiet der vier städtischen Lebensmittelkontrolleure fallen. In diesem Jahr wurden bisher schon 1350 Kontrollen (einschließlich der fälligen Nachkontrollen) vorgenommen. Wie oft ein Betrieb im Laufe der Jahre kontrolliert wird, hängt maßgeblich von der Risikobewertung, das heißt vom Ergebnis der Überprüfung, ab. Ein „Kunde“, bei dem schon öfter Mängel festgestellt wurden, wird in der Regel sehr viel schneller wieder unangekündigt Besuch von den Lebensmittelkontrolleuren erhalten als ein Betrieb, der  noch nie auffällig war.

Das höchste Bußgeld, das in diesem Jahr in Trier verhängt wurde, betrug 3500 Euro. In der Speisegaststätte stellten die Prüfer rund 40 Verstöße gegen diverse Hygienevorschriften fest. Ein Auszug aus dem Prüfprotokoll: „Die Spülmaschine war stark alt verschmutzt. Im Scharnierbereich rosa Schimmelbelag und starke Verkalkungen. Der Küchenboden insbesondere in den Eckbereichen stark alt verschmutzt.“

Der Trierer Ordnungsdezernent Thomas Egger begrüßt die neue gesetzliche Regelung. Durch die Veröffentlichung der Hygieneverstöße  habe jeder Verbraucher künftig die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Dies werde in der Folge auch zu mehr Transparenz führen. „Ob das letztlich hilft, die Lebensmittelbranche „sauberer“ zu machen, bleibt abzuwarten. Im Übrigen will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die überwiegende Masse der Trierer Betriebe zufriedenstellend bis gut, teilweise auch sehr gut arbeitet!“