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05.06.2018

Schieben statt fahren zwischen 11 und 19 Uhr

In der Fußgängerzone (blau markierter Bereich) ist Radfahren nur von 19 bis 11 Uhr erlaubt. Die grün markierten Bereiche wie Domfreihof und Viehmarkt sind hingegen ganztägig für Radverkehr geöffnet.
In der Fußgängerzone (blau markierter Bereich) ist Radfahren nur von 19 bis 11 Uhr erlaubt. Die grün markierten Bereiche wie Domfreihof und Viehmarkt sind hingegen ganztägig für Radverkehr geöffnet. Die gestrichelten Linien zeigen die beiden Umfahrungsmöglichkeiten der Fußgängerzone auf der Ost- und Weststrecke. Karte: Stadtplanungsamt

Viele Radfahrer stellen sich die Frage, ob und wenn ja, wann sie in der Fußgängerzone fahren dürfen. Die Regelung ist ganz einfach: Dort, wo sehr viele Fußgänger unterwegs sind, also etwa in der Simeon-, Glocken-, Brot- und Fleischstraße sowie auf dem Hauptmarkt, ist das Radfahren nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt – jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit, ohne Fußgänger zu behindern. Diese zeitliche Einschränkung gilt für alle Wochentage, also auch am Wochenende und an Feiertagen. Denn häufig sind an diesen Tagen noch mehr Menschen in der Stadt unterwegs. Dann heißt es also schieben statt fahren.

Auf den eher peripher gelegenen Straßen oder Plätzen, auf denen weniger Fußgänger unterwegs sind, dürfen Radler den ganzen Tag ohne Einschränkungen fahren. Hierzu gehören etwa Porta Nigra-Vorplatz, Domfreihof, Viehmarkt, Stockplatz und der Pferdemarkt. Auf der Ost- und West- Umfahrung können die Radler die Fußgängerzone ohne Einschränkungen umfahren (siehe RaZ vom 15. Mai und Karte unten)

Dass sich nicht jeder an die Regelungen hält, wurde Mitte Mai deutlich, als die Polizei 16 Radler verwarnte, die in der vollen Fußgängerzone fuhren. Polizeihauptkommissar Siegfried Müller von der Polizeiwache Innenstadt: „Gerade im Frühjahr und Sommer beobachten wir immer wieder rücksichtslose Fahrradfahrer, die zwischen Fußgängern, Geschäftsauslagen und Flächen der Außengastronomie geradezu im Slalom fahren." Zwar seien im vergangenen Jahr lediglich zwei entsprechende Unfälle aufgenommen worden, aber die Beschwerden über rücksichtlose Fahrradfahrer in der Fußgängerzone hätten im Frühjahr wieder zugenommen, erläutert Müller. Radler, die außerhalb der erlaubten Zeiten in der Fußgängerzone unterwegs sind, können mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 30 Euro bestraft werden. gut

 
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