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22.06.2021

Neustart am 25. Juni

Die Saunagäste können sich in den Ruhephasen im Garten entspannen.
Die Saunagäste können sich in den Ruhephasen im Garten entspannen. Foto: Stadtwerke

Nach der zweiten Corona-Zwangspause dürfen die Stadtwerke das Hallenbad und den dazu gehörigen Saunagarten wieder öffnen. Geplanter Start ist am Freitag, 25. Juni. Betriebsleiter Christian Reichert: „Für die Wiedereröffnung des Hallenbads stimmen wir mit dem Gesundheitsamt unser Hygienekonzept ab. Wegen der aktuellen Vorgaben kann die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Bade- und Saunagäste im Vergleich zum Oktober 2020 erhöht werden.“ Für den Besuch ist ein negativer Corona-Test beziehungsweise ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich. Um den zahlreichen unterschiedlichen Interessengruppen (Frühschwimmer, Familien mit Kindern, Senioren, Feierabendschwimmer, Schulen, Vereine, DLRG, etc.) Angebote machen zu können, werden wieder unterschiedliche Zeitfenster eingerichtet. Da das Nordbad 2021 saniert wird, haben die Stadtwerke auch Zeiten für Frühschwimmer vorgesehen. Die genauen Slots werden rechtzeitig veröffentlicht.

Wegen des eingeschränkten Angebots gelten sowohl in der Schwimmhalle als auch im Saunagarten spezielle Tarife. Der Eintritt für die Schwimmhalle kostet 4,20 Euro (ermäßigt für Kinder/Studierende 2,40 Euro). Das Ticket für den Saunagarten liegt bei 17,50 Euro (ermäßigt 14,50 Euro). Darüber hinaus gelten keine weiteren Ermäßigungen.

Für den Schwimmbadbesuch ist eine verbindliche Anmeldung und Bezahlung über ein Online-Buchungssystem erforderlich. Wert- oder Jahreskarten sind während des eingeschränkten Corona-Betriebs nicht gültig. Sie werden verlängert, wenn der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Parallel wird geprüft, inwieweit weitere Bezahlmöglichkeiten mit dem Kassensystem gekoppelt werden können und wie auch Personen ohne Internetzugang vor Ort unterstützt werden können. Dabei liegen vor allem die Kontaktdatenrückverfolgung und die Vermeidung von Warteschlangen im Fokus. Die Stadtwerke überprüfen das Hygienekonzept regelmäßig. Reichert: „Sollten sich die Anforderungen hinsichtlich der Desinfektionsmaßnahmen oder der Anzahl der Badbesucher ändern, passen wir unser Konzept selbstverständlich umgehend in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Ordnungsamt an.“