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14.09.2021

Neues System mit drei Warnstufen

Die Grafik zeigt in einer Matrix die verschiedenen Leitindikatoren und Warnstufen.
Die 7-Tage-Inzidenz lag in Trier am Montag bei 61,8, die Hospitalisierungs-Inzidenz bei 1,3 pro 100.000 Einwohner und der Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten bei 5,01 Prozent.
Seit Sonntagmorgen gilt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Sie beinhaltet vor allem Änderungen bei den Leitindikatoren: Hier ist künftig nicht mehr allein die Sieben-Tage-Inzidenz ausschlaggebend. Die Rathaus Zeitung informiert über die wichtigsten Änderungen.

Die neuen Indikatoren setzen sich zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen werden, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte erreicht werden.

Zudem wird laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Rheinland-Pfalz ein „2G+“-System eingeführt. Für Geimpfte und Genesene bleibe es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen kann. „Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor. Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

An die Warnstufen sollen differenzierte Maßnahmen anknüpfen. Da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer sei als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um insbesondere dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab zwölf Jahren durch die Ständige Impfkommission empfohlen wird, zählen im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fallen damit unter die „2G+“-Regel, so das Land.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläutert Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts. Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpft noch genesen ist und das elfte Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.