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24.04.2012

Müllberge zum Start der Heilig-Rock-Wallfahrt

Die Eröffnungsfeier der Heilig-Rock-Wallfahrt und die Termine der Müllabfuhr fielen zeitlich zusammen, weil wegen Ostern der Restmüll einen Tag später abgeholt wurde. Alles hätte nach Einschätzung der A.R.T. gut funktionieren können, aber einige Geschäftsleute schien dies nicht zu interessieren. Die ersten stellten Tonnen und Säcke bereits Donnerstagabend auf dem Domfreihof bereit, wohin am Tag danach die Pilger zur Eröffnung der Wallfahrt strömten.

„Wir sind erschrocken über die fehlende Sensibilität, die dabei zu Tage getreten ist“, erklärt A.R.T.-Geschäftsführer Max Monzel. Vor einem Jahr habe der A.R.T. mit der City-Initiative mit viel Aufwand Abfallkalender erstellt und mit dem Hinweis verteilt, dass darin auch die Feiertagsverschiebungen berücksichtigt sind und diese Übersichten auf der A.R.T.-Internetseite stehen. Gleichzeitig wurde für den kostenlosen Erinnerungsservice geworben. Außerdem verteilt der Zweckverband jeweils zum Jahresende die Abfallfibel und veröffentlicht die Verschiebungen in den regionalen Medien.

Zu frühes Herausstellen von Abfällen ist in jedem Fall ein Verstoß gegen die Abfallsatzung und eine Ordnungswidrigkeit. Über die Behälter, die  A.R.T.-Mitarbeiter. am Nachmittag vor dem Start der Wallfahrt wegräumten, kann auf die Verursacher geschlossen werden. Ordnungswidrigkeitsverfahren, die ein Bußgeld nach sich ziehen, wurden eingeleitet. Am Tag danach haben A.R.T.-Mitarbeiter die Abfälle wieder aus den „Verstecken“ geholt und abgefahren.

Doch damit nicht genug: Offensichtlich wurde bei einem Abfallbesitzer der Platz zu eng, so dass er einen Teil seines Mülls auf andere Behälter in der Grabenstraße verteilte. Einige Hausbesitzer wunderten sich, warum die Tonnen plötzlich übervoll waren. Auch das ist nicht rechtens und gilt als eine unerlaubte Beseitigung.
Die Anwohner ihrerseits sind nicht mehr bereit, dies hinzunehmen. Der Verursacher muss damit rechnen, beim nächsten Mal angezeigt zu werden. Der A.R.T. hat alle Anlieger in der Grabenstraße erneut angeschrieben. Neben der Aufklärung bietet er kostenlose Beratungen vor Ort an. Sie können auch von anderen Kunden telefonisch beantragt werden: 0651/ 9491-213.