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03.11.2020

Mehr bezahlbarer Wohnraum

Skizze der Bebauung. Abbildung: Eifel-Haus
Derzeit laufen die Bauarbeiten für das Wohnungsbauprojekt Klosterhof in Olewig. Das Projekt der Firma Eifel-Haus besteht aus frei finanzierten Angeboten sowie ergänzend aus öffentlich geförderten Wohnungen in den Gebäudeteilen B und F. Abbildung: Eifel-Haus

Angesichts der unverändert hohen Immobilienpreise in Trier und eines sehr knappen Angebots an bezahlbaren Mietwohnungen hat der Stadtrat einen erneuten Beschluss zum sozial geförderten Wohnungsbau getroffen, der schon gilt. Auch die Barrierefreiheit in Wohnungen wird durch den Beschluss vorangebracht.

Kernelemente des Beschlusses sind die Bestätigung der 2019 getroffenen Entscheidung, bei neuem Geschosswohnungsbau einen Anteil von mindestens 33 Prozent sozial geförderten Angeboten umzusetzen. Vorher hatte dieser Wert 25 Prozent betragen. Die prozentualen Vorgaben gelten für Projekte ab neun Wohneinheiten, bei denen dann jeweils drei unter diese Vorgabe fallen. Der Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen: Lag dieser im Jahr 2010 noch bei 7282 Wohneinheiten, waren es Ende Juli dieses Jahres nur noch 3838 Wohnungen.

Bereits 2011 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bestand an Wohnungen zu erhalten und in den nächsten Jahren umfassend zu sanieren. Als erste Maßnahme wurde mit den Gebäuden in der Magnerichstraße begonnen. Das gesamte Wohnensemble von 68 Wohneinheiten in sechs Gebäuden steht unter Denkmalschutz. Zwei Gebäude sind bereits grundsaniert. Das dritte Gebäude ist in der Umsetzung. Parallel dazu werden die 120 Bestandswohnungen auf Mariahof grundsaniert. Darüber hinaus hat die Stadt zwei Neubauprojekte auf Mariahof und in Filsch (BU 14) mit insgesamt 74 Wohneinheiten umgesetzt. Im Januar dieses Jahres hat der Stadtrat die Gründung der Gesellschaft „Wohnen in Trier GmbH“ beschlossen. Die Fortführung der begonnenen Sanierungsoffensive im Bestand der stadteigenen Wohnungen wird in der Wohnungsbaugesellschaft fortgeführt.

Die Vorlage, der kontroverse Debatten in mehreren vorbereitenden Anhörungen vorausgingen, wurde im Stadtrat einstimmig beschlossen. Hauptstreitpunkt in den Anhörungen war die Untergrenze, ab der in Bebauungsplänen für neuen Geschosswohnungsbau ein Mindestanteil von 33 Prozent für sozial geförderte Angebote gelten soll. Die Linken hatten diesbezüglich einen Änderungsantrag gestellt, der jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Ratsbeschlusses: Die Regelungen zur Barrierefreiheit wurden nun sehr viel detaillierter gefasst als in einem ersten Beschluss von 2014. Bei Neubauprojekten soll künftig ein Viertel der Wohnungen diese Vorgaben erfüllen. Der Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderung, Gerd Dahm, begrüßte die Entscheidung des Rats, sagte aber auch, die Beschlüsse – insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit – müssten kontrolliert werden, da die Bauherren sich ansonsten nicht an die Vorgaben hielten. Dahm machte auf die Herausforderung für Menschen mit geistiger Behinderung aufmerksam, die nicht mehr vordringlich in Heimen untergebracht werden sollen: Ihre Teilhabe am Wohnungsmarkt sei sehr schwierig. Laut Dahm warten derzeit 80 Menschen mit geistiger Behinderung in Trier auf einen Wohnplatz. „Das ist zuviel“, bekräftigte Dahm, der dafür plädierte, frühzeitig auf Bauträger zuzugehen.

Petra Lohse und Björn Gutheil