Sprungmarken
27.10.2020

Maske auf in der Fußgängerzone

Mit 85,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche befindet sich Trier aktuell in der Alarmstufe Rot des Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz. Eine Taskforce der Stadt, des Landkreises Trier- Saarburg und des Landes erarbeitete Maßnahmen, mit denen das Infektionsgeschehen reduziert werden soll.

OB Wolfram Leibe sagte in einem kurzfristig anberaumten Pressegespräch am Freitagnachmittag, dass die jetzige Situation nicht überraschend gekommen sei. „Wir waren eine Insel umgeben von roten und damit infektiösen Gebieten", so der OB. Wichtig sei jetzt, dass keine Hektik ausbricht. Stadt und Kreis arbeiteten eng mit dem Land zusammen, um angemessen auf die neue Situation zu reagieren. Leibe betonte, es gehe jetzt darum, die Menschen zu überzeugen vernünftig zu sein und gleichzeitig keine Panik zu verbreiten. Arnold Schmitt, Erster Kreisbeigeordneter, informierte, dass die neu einberufene Taskforce regelmäßig tagen soll, um aktuell reagieren zu können. Er hoffe, so Schmitt, dass mit den beschlossenen Maßnahmen die Zahlen gesenkt werden könnten. Diese sind im Einzelnen:

  • Maskenpflicht
    An allen weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Sie gilt nicht an Grundschulen, der Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Die Maskenpflicht gilt in Trier auch für Volkshochschulen und Erwachsenenbildung. Universität und Hochschule haben sich ebenfalls angeschlossen. Die Regelung gilt zunächst für 14 Tage. Auch innerhalb der Fußgängerzone gilt freitags, samstags und sonntags eine Maskenpflicht im Freien. Beraten wird eine Erweiterung auf alle Wochentage.
  • Veranstaltungen
    Werden begrenzt auf 75 Teilnehmer sowohl Innen wie Außen. Theater und Kleinkunstbühnen sind davon ausgenommen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, wie etwa im Theater Trier.
  • Gastronomie
    Alkoholausschank- und verkauf in der Gastronomie ist ab 24 Uhr untersagt.Alkoholverkauf an Verkaufsstellen (z.B. Tankstellen, Kioske) ist ab 24 Uhr ebenfalls untersagt. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt betonte, es handele sich um einen Vertrauensvorschuss an die Gastronomie. Würden die Regeln umgangen, werde man das entsprechend sanktionieren. Unterstützt wird das Ordnungsamt bei seinen verstärkten Kontrollen durch die Landespolizei. Die Bilanz eines landesweiten Kontrolltags am vergangenen Samstag fiel überwiegend positiv aus: Die allermeisten Menschen trugen Masken in der Fußgängerzone. Das Ordnungsamt kontrollierte zudem die Einhaltung des neuen Ausschank- und Verkaufsverbots von Alkohol ab 24 Uhr.
  • Private Feiern
    Das Land gibt hier eine Regelung von bis zu 25 Personen in angemieteten Räumen vor, die erlaubt sind.
  • Sport
    Im Freien: Das gemeinsame Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden jedoch ohne Zuschauer. Es ergeht zusätzlich der Appell, Feierlichkeiten nach dem Wettkampf zu unterlassen.
    Innenbereich: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu fünf Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche begrenzt. Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen. Die kürzlich getroffenen Zuschauerregelungen für die Gladiators und Eintracht Trier werden aufgehoben.

In der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende gilt seit Samstag eine Quarantäne für alle Bewohnerinnen und Bewohner, da dort Personenmit dem Coronavirus infiziert sind.

Björn Gutheil