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08.10.2013

Leichte Lockerung in Sicht

Weiberfastnacht 2014 erneut mit Alkoholverbot, aber geschützter Ausschankzone

Taschenkontrollen der Polizei. Archivfoto: Presseamt
Taschenkontrollen der Polizei an den Zugängen zum Hauptmarkt sind auch an Weiberfastnacht 2014 geplant. Dadurch wird verhindert, dass es zu Verletzungen durch Glasbruch kommt. Archivfoto: PA
An Weiberfastnacht 2014 gilt erneut eine Gefahrenabwehrverordnung und damit ein Alkoholverbot in der Innenstadt, um gewalttätige Exzesse durch Betrunkene zu verhindern. Gleichzeitig soll aber ein Ausschank in einem eng begrenzten öffentlichen Bereich ermöglicht werden, der durch eine Absperrung und Sicherheitspersonal geschützt ist.

Wie Bürgermeisterin Angelika Birk in ihrer Antwort auf eine CDU-Stadtratsanfrage mitteilte, laufen derzeit Abstimmungsgespräche mit der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK)  sowie am Runden Tisch. Anders als 2013 zeichne sich die Bereitschaft von Sponsoren ab, einen abgegrenzten Ausschank zu unterstützen. „Es gibt eine Reihe von Städten, die hier zu beispielhaften Lösungen gekommen sind. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, muss auch das öffentliche Bild nicht so sehr von Polizeipräsenz bestimmt werden wie im letzten Jahr“, betonte Birk in einem Brief an die ATK.

Die Bürgermeisterin zog in ihrer Antwort auf die CDU-Anfrage eine positive Bilanz des 2013 erstmals umgesetzten Konzepts. Die am Runden Tisch erarbeiteten Schritte zur Optimierung des Jugendschutzes und der öffentlichen Sicherheit seien erfolgreich gewesen. „Während 2012 die Innenstadtgeschäfte Umsatzeinbußen und Vandalismus beklagten, berichteten sie 2013 in der Umfrage der Polizei von einer heiteren friedlichen Stimmung und einem normalen Verkaufstag“, betonte Birk. Zudem ist eine Neuauflage der erfolgreichen alternativen Jugendpartys vorgesehen.

Die Suchtberatung „Die Tür“ bietet eine suchtpräventive Beratung in Elternabenden an. Zudem soll die Abstimmung mit der Schulaufsicht noch enger werden. So soll vor allem verhindert werden, dass durch einen teilweise verfrühten Unterrichtsschluss Jugendliche schon vor dem offiziellen Karnevalsstart um 11.11 Uhr kräftig alkoholisiert sind.

An Weiberfastnacht 2013 sei ein fröhliches Feiern ohne Exzesse möglich gewesen, so Birk. Die polizeiliche Bilanz habe zwar fünf betrunkene Jugendliche und 43 Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung, aber keinerlei gewalttätige Übergriffe festgestellt. „Im Vergleich zum Vorjahr hat sich somit unmissverständlich gezeigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen gegriffen haben. Es wurde dafür plädiert, das Konzept auf gleicher Grundlage auch 2014 durchzuführen, jedoch mit einer Überprüfung des Kräfteeinsatzes“, betonte Birk. Dieser Vorschlag geht auf eine Empfehlung des Runden Tischs zurück.