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16.03.2021

Kultur erleben und draußen schwitzen

Tafel mit Hygienevorschriften an einem Sportplatz
An der Bezirkssportanlage Feyen und den anderen Freilufteinrichtungen hängen wieder die aktuellen Corona-Infos.

Im Zuge der vor gut einer Woche gelockerten Corona-Beschränkungen sind einige städtische Einrichtungen wieder geöffnet oder der Neustart steht bevor. Die Rathaus Zeitung gibt einen aktuellen Überblick der Regelungen in den Einrichtungen, die aber bei einer höheren Corona-Inzidenz unter Umständen wieder geändert werden könnten:

  • Das Stadtmuseum Simeonstift ist von 10 bis 17 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Vorher ist eine Anmeldung erforderlich. Diese ist möglich an der Museumskasse unter 0651/718-2451 (dienstags bis sonntags, 10 bis 17 Uhr), per Mail an stadtmuseum@trier.de (montags bis freitags, 8 bis 17 Uhr) oder online unter https://termine-reservieren.de/termine/trier/?rs. Es gibt drei Zeitfenster: 10 bis 12, 12.30 bis 14.30 und 15 bis 17 Uhr. Im gesamten Haus gilt Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Masken). Vorher werden die Kontaktdaten erfasst. Neben der Dauerausstellung zur Stadtgeschichte ist die Sonderausstellung „Ein besonderer Ort. 50 Jahre Universität Trier in Schlaglichtern" zu sehen. Sie wird wegen der langen Schließung bis 5. September verlängert. Ab 21. März zeigt das Museum zudem die Sonderausstellung „Orte jüdischen Lebens in Trier. Eine Spurensuche in Interviews". Anstelle einer Eröffnungsveranstaltung lädt das Museum bei freiem Eintritt zu einem Eröffnungstag am 21. März, 10 bis 17 Uhr, ein. Auch dafür ist eine Anmeldung nötig.
  • Auch die Wissenschaftliche Bibliothek der Stadt Trier und das Archiv sind wieder geöffnet: Montag bis Freitag, 9 bis 13, Dienstag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr. Die Benutzung im Haus findet im Lesesaal statt. Der Lesegarten bleibt geschlossen. Eine Anmeldung unter ausleiheweber@trier.de oder telefonisch (0651/ 718-3420) ist erforderlich. Die Ausleihe von Medien ist nur nach Vorbestellung möglich (via OPAC, Mail oder Telefon).
  • Die Schatzkammer öffnet ab Dienstag, 16. März, täglich (außer montags) zwischen 10 und 17 Uhr. Die Anmeldung erfolgt entweder per Mail an schatzkammer@trier.de oder telefonisch: 0651/718-1427. Anmeldungen für das Wochenende werden bis Freitagmittag entgegengenommen. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden erfasst und das Tragen medizinischer Schutzmasken ist verpflichtend
  • Die Tourist-Information an der Porta ist wieder täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Dort dürfen sich vier Gäste gleichzeitig aufhalten. Bei einem Besuch sind die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Vor Ort sind neben neuen Trier-Souvenirs auch Gutscheine für Stadtführungen erhältlich, die später eingelöst werden können. Zudem sind Tickets für einen Schnelltest im Testzentrum Messepark buchbar. Damit schafft die TTM ein Angebot für Bürgerinnen und Bürger, die keine Termine digital vereinbaren können.
  • Für die Stadtbücherei, die zum Bildungs- und Medienzentrum gehört, wird nach Angaben von dessen Leiter Rudolf Fries noch an einem Konzept für die Wiedereröffnung gearbeitet, da noch einige Details offen sind. Die Hygienekonzept wird an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
  • In der Tufa sind noch keine Veranstaltungen möglich, aber die Artothek kann besucht werden, Terminbuchung telefonisch (0651/718-2412 oder per Mail: info@tufa-trier.de). Außerdem steht dort für maximal zehn Personen für Kurse und Workshops das Outdoor-Studio zur Verfügung, wenn das Wetter mitspiel.

Gute Nachricht für Sportlerinnen und Sportler: Auch die städtischen Außensportanlagen sind wieder geöffnet. Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind aber untersagt, soweit nichts Abweichendes in der Verordnung bestimmt ist. Abweichend und zulässig sind demnach:

  • Kontaktfreies Training einzeln oder mit Kontaktbeschränkungen (allein oder mit den Angehörigen des eigenen oder zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit fünf Personen, ohne Kinder bis einschließlich 14 Jahre)
  • Kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis zehn Personen und einer Trainerin/einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes sowie Training im Freien in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre plus Trainer. Im letzten Fall ist das Training mit Kontakt zulässig.

In den beiden letzten Fällen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Das städtische Amt für Schulen und Sport weist darauf hin, dass die Nutzung mit Hygienekonzepten erfolgen muss, die eigenverantwortlich von den Nutzern (zum Beispiel Sportvereinen) zu erstellen, gegebenenfalls mit den Sportfachverbänden abzustimmen und umzusetzen sind. Die Entscheidung, ob und wenn ja, wie ein Sportbetrieb zugelassen wird, treffen die Nutzer. Dies betrifft auch die Kontakterfassung. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig. Die Einzelnutzung von Toiletten ist aber gestattet.

Sportdezernentin Elvira Garbes betont: „Mit der Öffnung der städtischen Außensportanlagen möchten wir in dieser, auch für den Trierer Sport äußert schwierigen Zeit dazu beitragen, sportliche Aktivitäten im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wieder aufzunehmen. Ich appelliere an alle Sporttreibenden, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die Regelungen zu beachten."

 
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