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08.09.2020

Ja zu den Ampelblitzern

Lichtsignalanlagen mit Rotlicht
Wer bei Rot nicht anhält, sondern „noch schnell“ über die Kreuzung fährt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein hohes Bußgeld. Die Stadt übernimmt bald die Überwachung dieses Verstoßes. Foto: Pixabay
Die Ampelblitzer kommen: Die Mitglieder des Dezernatsausschusses III haben sich einstimmig für die Beschaffung von drei Messgeräten zur Kontrolle von „Rotlichtsündern" im Straßenverkehr ausgesprochen. Zuvor hatte das Innenministerium dem Antrag der Stadt Trier stattgegeben, die Überwachung in Eigenregie zu übernehmen. Auch die Durchsetzung weiterer verkehrsrechtlicher Anordnungen, wie zum Beispiel das tagsüber geltende Radfahrverbot in der Fußgängerzone, obliegt künftig der Stadt. Ab wann genau das kommunale Ordnungsamt diese Aufgaben von der Polizei übernimmt, steht noch nicht fest.

Wie Ordnungsdezernent Thomas Schmitt erläuterte, sollen insgesamt zehn Kreuzungen festgelegt werden, an denen kontrolliert wird. An den Ampeln werden jeweils Behälter für die mobilen Messgeräte installiert. Diese können zwischen den Standorten hin und her wechseln, ohne dass auf den ersten Blick ersichtlich wird, wo gerade kontrolliert wird und wo nicht.

Zum Gesamtpaket mit einem Kostenrahmen von 420.000 Euro gehören ein Servicefahrzeug zum sicheren Transport der Messgeräte und eine weitere Anlage für die Geschwindigkeitsüberwachung, welche das bisher eingesetzte Gerät ersetzen soll. Die Tempokontrollen hatte die Stadt bereits 2016 von der Polizei übernommen.

Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Bei einer Missachtung des Rotlichts unter einer Sekunde gibt es eine Geldbuße von 90 Euro, einen Punkt in der „Verkehrssünderkartei" sowie einen Monat Fahrverbot. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, erhöht sich neben dem ebenfalls verhängten Fahrverbot die Geldbuße auf 200 Euro, und es gibt zwei Punkte. Das gilt auch, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es sogar zu einer Sachbeschädigung oder einem Unfall kommt. Dann steigt die Geldbuße auf 320 beziehungsweise 360 Euro.