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27.09.2022

Gute Nachrichten aus Mainz

Auifgefächerte Euro-Scheine mit verschiedenem Wert
Mit dem Schuldenschnitt durch das Land wird sich Triers Schuldenstand von 448 um 283 auf rund 165 Millionen Euro verringern. Foto: Adobe Stock

Dank der Unterstützung des Landes kann die Stadt Trier ihren Schuldenstand voraussichtlich um 283 Millionen Euro verringern. Das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" richtet sich an besonders hoch verschuldete Kommunen und befreit sie von einem großen Teil ihrer finanziellen Last. OB Wolfram Leibe freut sich erwartungsgemäß besonders über diese Nachricht aus Mainz.

„Das Land wird wie angekündigt drei Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Mit diesem historischen Schuldenschnitt ermöglicht das Land den betroffenen Kommunen einen echten finanziellen Neustart", sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Innenminister Roger Lewentz, Familienministerin Katharina Binz und Justizminister Herbert Mertin vergangene Woche in Mainz.

Durch den Schuldenschnitt des Landes wird sich Triers Schuldenstand von 448 Millionen Euro (Stichtag: 31. Dezember 2020) um 283 Millionen Euro auf rund 165 Millionen Euro verringern. OB Wolfram Leibe betont: „Es ist ein historischer Glücksfall, dass das Land mehr als die Hälfte unseres – vereinfacht gesagt – überzogenen Girokontos‘ übernimmt. Da ich als Vorsitzender des Finanzausschusses des rheinland-pfälzischen Städtetages das Programm mitverhandelt habe, freue ich mich ganz besonders, dass nun viele Kommunen davon profitieren werden."

„Echter Befreiungsschlag"

Etwa 600 Kommunen können an dem Programm zur Entschuldung teilnehmen. „Ab einem Sockelbetrag von 500 Euro je Einwohnerin und Einwohner bei den kreisfreien Städten entschuldet das Land die Hälfte des Liquiditätskreditvolumens, das über den Sockelbetrag hinausgeht. Ab einem Spitzenbetrag übernimmt das Land jeden zusätzlichen Euro an Liquiditätskrediten. Im Landkreisbereich werden Sockel- und Spitzenbetrag gedrittelt. So können die besonders betroffenen Kommunen auch am stärksten entlastet werden. Außerdem wird eine maximale Restschuld pro Einwohnerin und Einwohner eingehalten", erläuterte Finanzministerin Doris Ahnen.

Laut Innenminister Roger Lewentz können 552 Ortsgemeinden von dem Programm profitieren, zudem acht kreisfreie Städte, elf Landkreise, fünf verbandsfreie Gemeinden und 20 Verbandsgemeinden. „Das wird für viele Kommunen ein echter Befreiungsschlag werden", so Lewentz. OB Leibe empfindet den Schuldenschnitt auch im Sinne der Generationengerechtigkeit als wichtigen Schritt. Zudem gewinne die Stadt damit wieder etwas mehr Handlungsfähigkeit, ist er sich sicher.

Durch eine begleitende Änderung des Gemeindehaushaltsrechts solle zudem künftig einer erneuten Liquiditätskreditverschuldung wirkungsvoll begegnet werden. „Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass durch die Übernahme eines Teils der Liquiditätskredite durch das Land der Betrag von derzeit rund 214 Millionen Euro, den die Kreise und Kommunen im Jahr 2021 für Zinsen ausgegeben haben, künftig deutlich sinken wird, weil entsprechende Zinsen dann vom Land zu tragen sind. Hinzu kommt, dass auch das Zinsänderungsrisiko für die kommunalen Gebietskörperschaften künftig geringer wird", so Lewentz.

„Das Land wird die übernommenen Liquiditätskredite in den kommenden 30 Jahren tilgen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 stehen – vorbehaltlich der Entscheidungen des Parlaments zum Landeshaushalt – jeweils Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro für Tilgungen zur Verfügung. In den nachfolgenden Jahren wird eine Belastung von rund 100 Millionen Euro jährlich angenommen", ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen.

Leibe schließt sich der Forderung von Ministerpräsidentin Dreyer an, dass auch der Bund seinen Beitrag zu einer Entschuldung der Kommunen leisten solle. Er richtet in diesem Zusammenhang einen konkreten Appell an die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, die rechtlich erforderliche Zwei-Drittel- Mehrheit herbeizuführen, die erforderlich ist, um verfassungsrechtlich korrekt zu agieren.

Der Gesetzentwurf wird jetzt in der formellen Beteiligung insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und im Dezember dann in den Landtag eingebracht. Die Kommunen haben innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, einen Antrag zu stellen. Danach schließen Kommune und Land einen Vertrag zur Teilnahme an dem Programm. Spätestens ab dem Jahr 2024 können dann die Schuldübernahmen erfolgen.