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03.07.2018

Getrennt oder gemeinsam: Ampelsignale für Radfahrer

Getrenntes Ampelsignal KfZ- und FahrradverkehrGetrennte Signalisierung des Radverkehrs:
Auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Umweltspuren kann der Radverkehr getrennt vom Kraft- und Fußverkehr mit eigenen Ampelsignalen geregelt werden. Diese können wie Fußgängersignale nur Rot-Grün oder wie Kfz-Signale Rot, Gelb und Grün zeigen, wobei immer das Fahrradsymbol angezeigt wird. Reine Fahrradampeln gibt es in Trier zum Beispiel in der Bahnhofstraße, Walramsneustraße, Karl-Marx-Straße und an der Trevirispassage.

 

 

 

 

Kombiniertes Ampelsignal Fahrrad und Fußgänger.Gemeinsame Signalisierung mit dem Fußverkehr:
Die Signalisierung des Radverkehrs zusammen mit dem Fußverkehr erfolgt immer bei gemeinsamen Rad- und Gehwegen oder wenn die Radwegführung direkt an den Fußgängerüberweg angrenzt und keine eigenen Signale für den Radverkehr vorhanden sind. Bei dieser gemeinsamen Signalisierung werden stets die kombinierten Sinnbilder für Fußgänger und Radfahrer angezeigt.

 

 

 

 

Ampelsignal für Kfz-VerkehrGemeinsame Signalisierung mit dem Kfz-Verkehr:
Nach der neuesten Fassung der Straßenverkehrsordnung gelten für den Radverkehr grundsätzlich die Signale für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr. Dies trifft immer dann zu, wenn keinerlei Radverkehrsführungen vorhanden sind und somit auf der Straße gefahren wird. Die Kfz-Signale sind auch dann zu beachten, wenn auf der Fahrbahn Schutzstreifen oder Radfahrstreifen oder direkt an die Fahrbahn angrenzende Radwege ohne gesonderte Ampel für den Radverkehr vorhanden sind (Foto rechts außen). red

 
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