Die Überprüfung der Fördermöglichkeiten für inklusives Wohnen sind als Vorgriff auf ein umfassendes kommunales Handlungskonzept angelegt. Beiratsvorsitzende Nancy Poser verwies in ihrer schriftlichen Antragsbegründung auf eine Umfrage bei allen großen Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften. Demnach gibt es derzeit nicht einmal 270 behindertengerechte Wohnungen. Zudem müsse im Sinne der UN-Konvention inklusives Wohnen gefördert werden. „Das bedeutet, dass behinderte Menschen mitten in der Gemeinde zusammen mit anderen Bürgern mit und ohne Behinderung wohnen“, betonte Poser.
Inklusion setze voraus, Wohnraum so zu schaffen, dass eine grundsätzliche Barrierefreiheit von Anfang an vorhanden ist. Es solle geprüft werden, ob durch Ausweisung besonderer Flächen grundsätzlich eine Bauweise gefördert wird, egal ob für bestehende oder geplante Projekte, die barrierearme Wohnungen ermöglicht. Als positives Beispiel nannte Poser die geplante Anlage der Wohnungsbaugenossenschaft Beutelweg in der Thyrsusstraße: „Solche Projekte schaffen einen allgemeinen Wohnungsmarkt, der künftig auch behinderten Menschen zugänglich ist.“