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04.09.2012

Aus dem Stadtrat

Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Rund dreieinhalb Stunden dauerte die von Oberbürgermeister Klaus Jensen geleitete erste Sitzung des Stadtrats nach der Sommerpause. Der OB verpflichtete Joachim Gilles (FDP) als neues Ratsmitglied und wünschte ihm einen guten Start. Gilles übernimmt das Mandat von Monika Indig, die aus beruflichen Gründen das Amt nicht mehr ausüben kann. Der Stadtrat fasste unter anderem folgende Beschlüsse:

Neue Ausschussmitglieder
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Wahl folgender Personen als ordentliche Mitglieder in verschiedene Ausschüsse: Daniel Flock vertritt die Linksfraktion im Steuerungsausschuss, Joachim Gilles und sein Stellvertreter Martin Neuffer sitzen für die FDP im Dezernatsausschuss II und im Schulträgerausschuss. Andreas Schleimer (SPD) und Yvonne Romes (FDP) rücken in den Jugendhilfeausschuss.

Stellenplan Jugendamt
Die 2011 im Jugendamt eingestellten vier Sozialarbeiterinnen werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Gegen die Vorlage stimmten im Stadtrat die FDP-Fraktion sowie drei Vertreter der CDU. Zwei Christdemokraten und ein FWG-Vertreter enthielten sich. Zuvor waren die Liberalen mit ihrem Antrag gescheitert, über die Entfristung der Arbeitsverträge erst Mitte Oktober bei den Beratungen zum Stellenplan für den Doppelhaushalt 2013/14 zu entscheiden.
Die Mitarbeiterinnen sind seit 2011 in den damals neu eingerichteten Regionalgruppen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) tätig. Mit dieser Reform wurde auf die ungewöhnlich hohe Fallzahl reagiert, die die Jugendamtsmitarbeiter bei Hilfen zur Erziehung für Familien in Krisensituation zu bearbeiten hatten. 2010 lag sie bei 57,4 Fällen pro Vollzeitstelle, der Landesdurchschnitt betrug 41,6. Diese Zahl sank dank der Verstärkung auf durchschnittlich 41 Fälle. Das Jugendamt will nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in diesem Bereich die Sozialarbeiter dauerhaft an sich binden.
In der Debatte signalisierte Birgit Falk (CDU) Sympathie für den FDP-Vorschlag, erst bei den Haushaltsberatungen über die Entfristung zu entscheiden. Es sei schwer nachvollziehbar, warum diese Entscheidung schon jetzt getroffen werden müsse.
Für Maria Ohlig (SPD) ist es dagegen unverantwortlich, den gut umgesetzten Weg der Neuorganisation nicht unverzüglich fortzusetzen. Corinna Rüffer (B 90/Grüne) plädierte ebenfalls für die sofortige Entfristung. Die Stelleninhaber bräuchten Planungssicherheit. Die FWG-Fraktion steht nach Angaben ihrer Vorsitzenden Christiane Probst dem Plan trotz kontroverser Debatte insgesamt positiv gegenüber, weil eine leistungsfähige Jugendhilfe unerlässlich für die Kriminalitätsprävention sei. Für FDP-Fraktionschef Dr. Karl-Josef Gilles ist das Argument des Fachkräftemangels nicht stichhaltig. Den vier Mitarbeitern drohten bei einer späteren Entscheidung über die Entfristung keine materiellen Nachteile.
Nach Einschätzung von Gerd Dahm (Grüne) ist ohne die dauerhafte personelle Verstärkung des ASD die Gefahr sehr groß, dass die Zahl der von einem Mitarbeiter zu betreuenden Fälle wieder unverantwortliche Höhen erreicht. Nach Überzeugung von OB Klaus Jensen ist die sofortige Umsetzung  unverzichtbar, weil nur so die Lage im Jugendamt dauerhaft besser werde. Die dort zu leistende Arbeit sei „unglaublich schwer“ und veranwortungsvoll. Durch spektakuläre Miss-brauchsfälle und verhungerte Kinder sowie die damit verbundene intensive mediale Berichterstattung sei der Druck auf die Jugendämter enorm gestiegen. Zudem wachse die Zahl der zu betreuenden Familien immer weiter.

Riverissiedlung
Im Rahmen eines neu aufzustellenden Flächennutzungsplanes wird die Weiterentwicklung des Standortes Riverisstraße derzeit geprüft. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der FWG-Fraktion zur Situation der teilweise leer stehenden und maroden Wohnungen in der Riverissiedlung, ließ Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Angelika Birk aber auch keinen Zweifel darüber aufkommen, dass eine Umsiedlung der hier  noch wohnenden Sinti-Familien, die sich aus städtebaulicher Sicht ergebe, „unabdingbar nur mit deren Zustimmung erfolgen“ könne. Zum jetzigen Zeitpunkt spiele die Siedlung für das städtische Wohnraumversorgungskonzept eine wichtige Rolle. Die Kosten für eine womögliche Sanierung  stünden noch nicht definitiv fest, die Möglichkeit für den sozialen Wohnungsbau mit Landesmitteln sei grundsätzlich gegeben, so Birk.
Die Bürgermeisterin ging auch auf Überlegungen der gewerblichen Nutzung des Bereichs ein. Sie gab zu bedenken, dass eine Aufwertung des Wohngebiets aufgrund der gegebenen Gemengelage mit benachbarten Gewerbebetrieben in „hohem Maße konflikttrachtig“ sei. Wie das Gewerbegebiet verkehrstechnisch erschlossen werden könne, werde derzeit geprüft. Eine ursprünglich angedachte Nutzung der ehemaligen Unterführung der Moselbahn hatte sich als zu kostspielig erwiesen.

Ambulante Pflege
Ab Januar 2013 wird das Land die Hälfte der Kosten für pflegebedürftige und behinderte Personen in Trier übernehmen, die ambulante Hilfe benötigen. Bis dato müssen die Kommunen für diese Leistungen selbst aufkommen. Das antwortete Bürgermeisterin Angelika Birk auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Modellprojekt der Landesregierung, das einen Ausbau der ambulanten Hilfen für genannte Personengruppen zum Ziel hat.
Mittelfristig rechne man damit, die Entwicklung einer personenorientierten Teilhabeleistung voranzutreiben und Pflegekosten zu senken. Als Beispiel für den Ausbau der ambulanten Hilfen nannte Birk die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum sowie die Unterstützung von freien Trägern und Investoren bei der Einrichtung von Wohngemeinschaften für spezielle Zielgruppen. Zudem wolle die Stadt mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, der ebenfalls am Modellprojekt teilnimmt, eine Modellregion bilden. Nach Angaben von Birk betragen die jährlichen Ausgaben für Pflege und Eingliederung in der Moselstadt rund 38 Millionen Euro. Etwa 2 100 Personen erhalten im Stadtgebiet diese Hilfsleistungen.

IGS-Sanierung
Der Stadtrat bewilligte 503.122 Euro aus dem städtischen Investitionshaushalt 2012 für Sanierungsarbeiten in der Integrierten Gesamtschule am Wolfsberg. Das Geld war zunächst im konsumtiven Bereich eingestellt, musste dann aber „umgebucht“ werden. Es wird unter anderem verwendet für den Einbau weiterer Brandschutztüren sowie zusätzliche Räume für Sozialarbeiter und den Schullaufbahnberater. Gleichzeitig nahm der Stadtrat bei Enthaltungen aus den Fraktionen von FDP (zwei) und FWG (drei) eine Rückstellung mehrerer Teile des Bauprojekts zur Kenntnis. Sie werden  aus finanziellen Gründen erst zusammen mit der ausstehenden energetischen Fassadensanierung realisiert. Betroffen sind unter anderem die Renovierung von Klassenräumen sowie der Einbau einer Brandmeldeanlage und die Erneuerung einer Akustikdecke. Der Stadtrat hatte im März 2009 den Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erweiterung des IGS-Gebäudes mit Gesamtkosten von rund 15 Millionen Euro getroffen.

AVG-Modernisierung
Für den dritten Sanierungsabschnitt im AVG-Klostergebäude stellte der Stadtrat zusätzliche 996 000 Euro zur Verfügung. Die Gesamtkosten des im Dezember 2010 beschlossenen Projekts betragen jetzt etwa 5,8 Millionen Euro. Bei der Abstimmung enthielten sich drei Ratsmitglieder der FWG, zwei der FDP und fünf von
B 90/Grüne der Stimme. Hauptursache der Zusatzkosten ist eine Schadstoffbelastung durch schwach gebundenen Asbest in Rohrisolierungen. Der Dachstuhl wird komplett erneuert und eine etwa sechs- bis achtmonatige Schadstoffsanierung in Angriff genommen. Wegen dieser Zusatzarbeiten müssen die Ausweichklassenräume in Containern länger genutzt werden, wodurch höhere Mietkosten entstehen.
Baudezernentin Simone Kaes-Tor-chiani widersprach der mehrfach in der Debatte geäußerten Kritik, die Bauexperten im Rathaus und das zusätzlich beauftragte externe Büro hätten die Asbestschäden früher erkennen müssen. Das Dach sei so morsch gewesen, dass eine eingehende Untersuchung vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten nicht möglich  gewesen sei.
Die neue Entwicklung habe, so die Baudezernentin, aber auch einen positiven Nebeneffekt: Durch den komplett neuen Dachstuhl seien höhere Räume für die Klassen möglich und die gesetzlichen Anforderungen würden besser erfüllt.
Mehrere Fraktionssprecher nannten  die Bewilligung der zusätzlichen Gelder „alternativlos“. Man könne das AVG nicht als Bauruine zurücklassen. Gleichzeitig beklagten unter anderem Joachim Gilles (FDP) und Sven Teuber (SPD), dass in anderen Bereichen schon deutlich geringere Beträge als die jetzt bewilligte Million zu harten Einschnitten geführt hätten. Als Beispiele nannten sie die Kürzung der Ortsbeiratsbudgets und die reduzierten Zuschüsse in der Sozial- und Jugendarbeit.

Plätze für Kleinkinder
Für den Umbau und die Erweiterung der evangelischen Kita im „Wichernhaus“ am Palastgarten stellt die Stadt außerplanmäßig rund eine Million Euro bereit. Das hat der Stadtrat bei einer Enthaltung (B90/Grüne) entschieden. Durch den Umbau, der bis Ende 2013 abgeschlossen sein soll, entstehen unter anderem zusätzliche Betreuungsplätze für Kleinkinder. Die städtischen Kosten werden je zur Hälfte auf die Jahre 2013/14 aufgeteilt.

Rückkehr nach Trier
Die Ausbildungsklasse für „Gestalter für visuelles Marketing“ kehrte zu Beginn dieses Schuljahres an die Berufsbildende Schule für Gewerbe und Technik zurück. Der Stadtrat billigte nachträglich einstimmig diesen Vorschlag der ADD. Der Fachzweig war bereits bis vor rund fünf Jahren in Trier ansässig, wechselte dann aber nach Saarbrücken. Mit dieser Lösung waren einige Ausbildungsbetriebe nicht zufrieden. Daher wurde mit Zustimmung von IHK und ADD die Rückkehr nach Trier in die Wege geleitet, von der man sich auch steigende Ausbildungszahlen erhofft.

Bauordnung Westufer
Zur langfristigen städtebaulichen Aufwertung des westlichen Mosel-ufers hat der Stadtrat gegen die Stimmen der FWG-Fraktion Satzungsbeschlüsse für zwei Bebauungspläne getroffen. Der Plan „Aachener Straße, Martinerfeld“ (BW 74) behandelt das Gebiet nördlich der Römerbrücke. Im Plan „Luxemburger Straße in Trier-West“ (BW 75-1) geht es um das südlich sich anschließende Areal. Zuvor waren die Entwürfe zweimal öffentlich ausgelegt worden. Infolge der Stellungnahmen während der zweiten Offenlage wurde der ursprüngliche Bebauungsplan BW 75 in zwei Teilbereiche aufgeteilt. Wäh-rend der Plan BW 75-1 jetzt in Kraft getreten ist, werden die Zielsetzungen für das südliche Teilgebiet „Luxemburger Straße, Lambertistraße“ im Bebauungsplan BW 75-2 überarbeitet und später zum dritten Mal offengelegt. Für diesen Bereich wurde zugleich eine Veränderungssperre erlassen. 

Wohngebäude Bruchhausenstraße
Gegen die Stimmen der FWG-Fraktion hat der Stadtrat die Offenlegung des Bebauungsplans „Ecke Bruchhausen- und Franz-Ludwig-Straße“ (BM 128) beschlossen. Das Konzept eines Privatinvestors für ein mehrgeschossiges Wohngebäude im hinteren Bereich des Gebiets wurde inzwischen auf Empfehlung des Trierer Architektur- und Städtebaubeirats mehrfach abgeändert. Entsprechend der Ziele des Bebauungsplans sollen der ursprünglich als zu massiv bewertete Baukörper aufgegliedert, der Boden weiter entsiegelt und die erforderlichen Stellplätze weitestgehend in einer Tiefgarage bereit gestellt werden.

Ausbaubeiträge Eurener Straße
Ein Gerichtsbeschluss macht die abermalige Neuberechnung der Anliegerbeiträge für den längst abgeschlossenen Ausbau der Eurener Straße erforderlich. Die Stadt hatte zunächst nur von den Anliegern des ausgebauten Straßenabschnitts zwischen den Einmündungen Eisenbahnstraße und Im Speyer Beiträge erhoben. Das Verwaltungsgericht Trier hatte einer Klage gegen dieses Vorgehen stattgegeben und verfügt, dass alle Anlieger der Straße für den Ausbau heranzuziehen seien. Gegen dieses Urteil wurde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolgreich Berufung eingelegt. In seinem Beschluss bestätigte das OVG die ursprüngliche Auffassung der Stadt, wonach die Eurener Straße aus mehreren Abschnitten besteht, die unterschiedlich veranlagt werden können. Die Anliegerbeiträge in Höhe von 40 Prozent werden daher nun erneut von den Anliegern des erneuerten Teilstücks der Straße erhoben. Der Stadtrat stimmte der Vorlage bei zwei Enthaltungen der FWG, darunter der Eurener Ortsvorsteher Hans-Alwin Schmitz, zu.

Bebauungsplan Weismark
Der Bebauungsplan „Auf der Weismark (BWk 7), der einen großen Teil des Wohngebiets dieses Stadtteils umfasst, wird auf einstimmigem Beschluss des Stadtrats ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt. Durch Stellungnahmen der Bürger während der letzten Offenlage haben sich mehrere Änderungen ergeben. Unter anderem soll nun die Höhe von Einfriedungsmauern im südlichen Abschnitt der Straße Auf der Weismark auf maximal 60 Zentimeter statt bisher zwei Meter beschränkt werden.