Sprungmarken
03.04.2012

Aus dem Stadtrat

Sabine Synek (2. v. r.) übergibt die Unterschriften der Anwohnerinitiative an OB Jensen.
Sabine Synek (2. v. r.) übergibt die Unterschriften der Anwohnerinitiative an OB Jensen.
Rund zwei Stunden dauerte die Sitzung des Stadtrats kurz vor Ostern unter der Leitung von Oberbürgermeister Klaus Jensen. Vor Beginn übergab Sabine Synek als Vertreterin einer Anwohnerinitiative aus Trier-West Jensen rund 260 Unterschriften gegen die zeitweise Nutzung von Teilen des Don-Bosco-Bolzplatzes zum Parken. Die Abstellmöglichkeiten im Gneisenaubering werden für Mitarbeiter im Haus des Jugendrechts, das im Mai eröffnet wird, und im  Jobcenter benötigt. Die langfristigen Planungen sehen vor, den Parkplatz an der Stelle zu errichten, wo noch das rosafarbene Wohnhaus steht. Vorher muss aber für die dort lebenden Familien Ersatz beschafft werden. Die Anwohner befürchten wegen der teilweisen Nutzung des Bolzplatzes zum Parken eine höhere Verkehrsbe-
lastung und Gefahren für spielende Kinder.

Auf der Tagesordnung der Ratssitzung standen danach unter anderem folgende Themen:  

Vergabpolitik
Mit knapper Mehrheit hat sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, einen Antrag der FWG-Fraktion  zur Durchführung von städtischen Bauprojekten und zum Vergabeverfahren in den Steuerungsausschuss zu verweisen. Den ursprünglichen CDU-Vorschlag, der später von der FWG aufgegriffen wurde,  bejahten bei drei Enthaltungen von FDP (2) und CDU (1) die Christdemokraten (16), FWG (sechs) und ein Freidemokrat. Dagegen votierten neben Oberbürgermeister Klaus Jensen elf SPD-Mitglieder, acht Grüne und eine Linke. Inhaltlich wurde der FWG-Antrag zuvor von OB Jensen und den Sprechern der Fraktionen heftig kritisiert. Nur die FDP-Fraktion signalisierte Verständnis.
Professor Dr. Hermann Kleber erläuterte den Antrag seiner Fraktion, bei  städtischen Bauprojekten künftig „die Bausumme vor der Ausschreibung so zu ermitteln, dass eine Nachfinanzierung in der Regel“ ausgeschlossen werden könne. Zur Begründung wies er darauf hin, dass der Rat in der Vergangenheit wegen fehlender exakter Ermittlung der Bausumme „immer wieder“ bei städtischen Bauprojekten mit Nachfinanzierungen konfrontiert worden sei. Zudem verlangte die FWG-Fraktion bei jedem Gebot für eine städtische Ausschreibung eine Erklärung über die Einhaltung des Tariftreuegesetzes sowie eine „Fertigstellungsgarantie in Form einer unwiderruflichen Bankbürgschaft“, um sich so vor Insolvenzen zu schützen.
Eine anzufordernde Auskömmlichkeitsbescheinigung vom Bestbietenden diene einerseits dem „eigenen Schutz“ und andererseits als Instrument, „um einen fairen Wettbewerb im Bieterverfahren sicherzustellen“. Schließlich plädierte Kleber dafür, „das Instrument der beschränkten Ausschreibung bis zu den jeweiligen Schwellenwerten verstärkt zu nutzen“, um so mittelständischen Unternehmen aus Stadt und Region einen besseren Zugang zu städtischen Aufträgen zu ermöglichen und mehr Gewerbesteuereinnahmen zu generieren.
Beim Stadtvorstand und im Rat stießen die FWG-Forderungen auf wenig Verständnis. Es sei eine Selbstverständlichkeit, sich an bestehende Gesetze zu halten, wies Oberbürgemeister Klaus Jensen den Antrag zurück. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung würden nach bestem Wissen und Gewissen handeln. „Unvorhergesehene Dinge“ wie Kostensteigerungen ließen sich im Baubebreich nicht vermeiden.
Von einem „Schnellschuss“ mit „zu vielen Unterstellungen“ sprach CDU-Bauexperte Udo Köhler in der Diskussion. Niemand sei gegen Insolvenzen gefeit, 19 Einzelverordnungen müssten bei einer Ausschreibung beachtet werden. Auch wenn manches nachvollziehbar sei, könne man dem Antrag nicht zustimmen und schlage den Verweis in den Steuerungsausschuss vor.
Der Antrag sei kontraproduktiv und nicht dazu geeignet, eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu erreichen, so SPD-Sprecherin Christine Frosch. Zudem habe sich die Stadt an die ohnehin bestehenden Gesetze zu halten.
Dominik Heinrich (Bündnis 90/Grüne) bezeichnete den FWG-Vorstoß als „peinlich, nicht stichhaltig und Ausdruck fachlicher Inkompetenz“. Die Tariftreue sei natürlich einzuhalten, die Forderung nach einer Auskömmlichkeitsbescheinigung Allgemeinwissen. Unvorhergesehenes und Irrtümer könnten im Baubereich nicht ausgeschlossen werden. Allgemein gelte das Wettbewerbsrecht und das Vergaberecht dürfe nicht zum Vorteil einzelner unterwandert werden, so der Architekt.
Verständnis und überwiegende Zustimmung signalisierte Felix Brand (FDP-Fraktion). Man könne das aus dem „hohlen Bauch“ so sehen wie die FWG. Ihr komme es wie ihm darauf an, Kosten für die Stadt Trier zu sparen.

Stadtumbau Trier-West
Mit der Ausweisung eines Sanierungsgebiets und der Verabschiedung des integrierten Handlungskonzepts hat der Stadtrat die Stadterneuerung in Trier-West um zwei wichtige Bausteine ergänzt. Das Sanierungsgebiet umfasst die zentrale Brachfläche um das stillgelegte Bahnausbesserungswerk und das frühere Firmengelände Eybl-Bobinet. Zur Neubebauung des Areals haben die Grundstückseigentümer die Entwicklungsgesellschaft GGTW gegründet. Der städtebauliche Sanierungsbedarf in dem zum Teil seit Jahrzehnten vernachlässigten Areal ist offensichtlich. Die Situation ist geprägt durch Verwahrlosung, Bauschäden, bedrohte denkmalgeschützte Gebäude und Altlasten. Für das Firmengelände Eybl/Bobinet hat der Eigentümer EGP bereits ein Sanierungskonzept mit dem Ziel „Wohn- und Arbeitsräume“ vorgelegt, das zügig verwirklicht werden soll. Durch die Ausweisung als Sanierungsgebiet können für dieses Vorhaben unter anderem Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden.
Das vom Planungsbüro Dr. Jansen GmbH erstellte „integrierte Handlungskonzept für den Stadtumbau Trier-West“ dient ebenfalls als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Zugleich ist es ein Arbeitshandbuch für die unterschiedlichen Fachressorts im Rathaus. Auf über 130 Seiten behandelt es unter anderem einzelne Vorhaben aus den Bereichen Bauleitplanung, Wohnen, Verkehr und Grünflächen. Neben den Großprojekten Eybl/Bobinet und Ausbesserungswerk werden zum Beispiel die Umnutzung der Jägerkaserne, eine neue Fußgängerbrücke über die Mosel, die Entwicklung eines zentralen Platzes an der Eurener Straße und die gestalterische Aufwertung des Quartiers Luxemburger Straße zum Teil bereits mit Kostenschätzungen behandelt.
Der Stadtrat beschloss die Sanierungsmaßnahme einstimmig, wäh-rend es beim Handlungskonzept drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen bei der FWG gab.

Videoüberwachung
FDP-Ratsmitglied Tobias Schneider erkundigte sich in einer mündlichen Anfrage bei Ordnungsdezernent Thomas Egger über die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten des Landes zur angekündigten Videoüberwachung der Polizei während der Heilig-Rock-Wallfahrt. Hierzu könne er erst etwas nach dem anstehenden Termin mit dem Datenschutzbeauftragten in der Karwoche sagen, so der Beigeordnete. Gleichzeitig verwies er auf die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei in dieser Angelegenheit. Er gehe davon aus, dass die Maßnahme zur Verstärkung der Sicherheit der Pilger mit Abschluss der Wallfahrt beendet sei, so Egger.

Trier wird kleiner
Mit dem geplanten Neuausbau der Kreisstraße zwischen Trier und der Ortsgemeinde Mertesdorf 2013/14 verkleinert sich das Stadtgebiet um etwa 5 600 Quadratmeter. Einstimmig hat der Stadtrat einer Verschiebung der Gemeindegrenze zugestimmt. Dadurch ergeben sich für Trier finanzielle Vorteile: Mit der veränderten Grenzziehung wird auf einer Länge von rund 100 Metern die Baulast von der Stadt auf den Landkreis übergehen. Die Änderung wurde im Rahmen der Ausbauplanungen seitens der Verbandsgemeinde Ruwer angeregt.

Vorkaufsrecht
Der Stadtrat hat den Umlegungsausschuss beauftragt, das gemeindliche Vorkaufsrecht für Grundstücke im Baugebiet „Feyen-Castelnau“ auszuüben. Die Entscheidung trifft der Umlegungsausschuss am 18. April. Damit wird eine weitere wichtige Grundlage zur Umsetzung des Konversionsprojekts der EGP geschaffen.

Bauleitplanung Gartenfeld
Für den Wohnblock an der Agritius-, Berg- und Sachsenstraße im Stadtteil Gartenfeld hat der Stadtrat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans BO 20 beschlossen. Die neue Bauordnung, die im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden soll und sich im wesentlichen an den bereits bestehenden Gebäuden orientiert, zielt insbesondere auf eine Baulücke an der Agritiusstraße, die in städtebaulich verträglicher Weise geschlossen werden soll.