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17.05.2022

Auftakt für Kampf gegen Gewalt

Abwehr- und Schutzreaktion
Mit der Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ soll die Gewalt gegen Frauen deutlich reduziert werden. Foto: Adobe Stock

Mit einer Auftaktveranstaltung hat die Stadt vergangene Woche den Prozess eingeläutet, um die „Istanbul- Konvention" auf kommunaler Ebene umzusetzen. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz „Istanbul-Konvention" genannt, wurde Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Dieser Völkerrechtsvertrag ist seit 1. Februar 2018 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, verbindlich gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.

Bürgermeisterin Elvira Garbes machte den Handlungsbedarf bei ihrer Begrüßung im Palais Walderdorff deutlich: „Jede dritte Frau ist mindestens einmal im Leben von Gewalt betroffen. Die angezeigten Gewalttaten unter Paaren sind 2020 um fünf Prozent gestiegen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Und die Corona-Krise und der Krieg in der Ukraine verursachen zusätzliche Gewalt gegen Frauen." Daher – so betonte die Bürgermeisterin – müsse man die Bemühungen intensivieren.

Die Veranstaltung diente als Startschuss für die Arbeitsphase, in der Ziele und Schritte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf allen relevanten gesellschaftlichen Ebenen identifiziert und erfasst werden sollen. Ausgehend von einem grundlegenden Fachvortrag und einem Praxis-Beispiel aus Oldenburg über die Istanbul-Konvention und ihre kommunale Umsetzung wurde der Bogen zur konkreten weiteren Vorgehensweise in Trier geschlagen.

Dabei wurde der Blick auf die Istanbul-Konvention aus Sicht der städtischen Frauenbeauftragten Angelika Winter und des Hilfesystems in Trier dargestellt. Dazu gehörten Stellungnahmen von Frauennotruf und Frauenhaus, der Interventionsstelle sowie der Beratungsstelle „Contra Häusliche Gewalt" von Pro Familia.