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13.04.2021

Alte Schränke und Sofas richtig entsorgt

Sperrabfall steht zur Abholung bereit
Viermal im Jahr kann jeder Haushalt Sperrmüll bestellen. Pro Termin dürfen maximal fünf Kubikmeter Müll am Straßenrand bereitgestellt werden. Foto: Pixabay

In vielen Haushalten wird in der Pandemiezeit fleißig gewerkelt, gestrichen, renoviert, umgebaut und modernisiert. Wo gehobelt wird, fallen Späne, wo renoviert wird, fällt Abfall an. Doch wie entsorgt man ihn richtig? Was gehört zum Sperrmüll und wie kann man ihn richtig entsorgen? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) gibt in der RaZ die Antworten.

Zum Sperrmüll gehören alle Gegenstände aus dem Haushalt, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung zu groß für die Mülltonne sind. Ein weiteres Kriterium ist, dass sie nicht fest zum Haus gehören dürfen und sie bei einem eventuellen Umzug mitgenommen werden könnten. Während Regale, Kindersitze, Sofa, Wäschekörbe und Co. zum Sperrabfall gehören, gilt dies nicht für Altkleider oder Autoteile. Auch Teile, die fest mit dem Haus verbunden waren (Rollläden, Fenster, Türen, Fußleisten, Bretter, Steine etc.) gehören nicht dazu. Dabei handelt es sich um Bauabfälle, die gebührenpflichtig an den verschiedenen Standorten des A.R.T. angeliefert werden können.

Egal ob Waschmaschine, Toaster, PC-Tastatur oder Schuhe mit eingebauten LEDs: alte Elektrogeräte gehöen nicht zum Sperrmüll. Auch das Sofa mit elektrisch höhenverstellbarer Rückenlehne ist ein Elektroaltgerät – oder anders gesagt: alles, was einen Stecker hat.

Laut dem Elektro- und Elektronikgesetz muss der Handel in Deutschland Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Bei größeren Geräten ist die Rücknahme an den Kauf eines neuen gebunden, bei kleinen Elektrogeräten muss der Handel das alte auch ohne einen Neukauf zurücknehmen. Zusätzlich bietet der Zweckverband A.R.T. an allen Standorten die Möglichkeit, alte Elektrogeräte kostenlos anzuliefern.

Vier kostenlose Termine

Die Sperrmüllabholung kann auf der Webseite des A.R.T. (www.art-trier.de) und in der App unkompliziert und kostenlos beauftragt werden. Jedem Haushalt stehen dazu pro Jahr maximal jeweils vier Termine zur Verfügung. Die Kosten der Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten. Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht.

Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, darf aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand des Grundstücks, auf dem er angefallen ist, bereitstehen. Sie müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet und die Straße nicht verschmutzt wird. Bei der Angabe des Bereitstellungsorts muss auch für nicht Ortskundige jeweils eine eindeutige Zuordnung möglich sein. Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal fünf Kubikmeter Sperrmüll bereitstellen. Bei einer höheren Menge ist keine Abfuhr möglich. Dies gilt auch für fehlerhafte Bereitstellungen.

Wegen der Verlademöglichkeiten dürfen die einzelnen Teile nicht breiter als 1,50 Meter und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein. Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen müssen grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den A.R.T.-Annahmestellen abgegeben werden. Nach der Abholung des Sperrmülls müssen Bürgersteig und Straße jeweils vom Besitzer gereinigt werden.