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12.11.2013

25 Prozent Sozialwohnungen

Foto: Luftbild der Wohnsiedlung Burgunderstraße
Die Wohnsiedlung an der Burgunderstraße wartet seit dem Abzug der französischen Militärangehörigen auf eine Wiederbelebung. Foto: Stadtplanungsamt
Bei der Entwicklung des ehemaligen französischen Wohnviertels an der Burgunderstraße pocht Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani auf die Einhaltung städtebaulicher und sozialer Standards. „Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage von Qualitätskriterien. Über den städtebaulichen Entwurf entscheidet der Architektur- und Städtebaubeirat“, heißt es in der schriftlichen Antwort der Beigeordneten auf eine Anfrage der Grünen im Baudezernatsausschuss. Grundlage sei der bereits öffentlich vorgestellte Rahmenplan, der unter anderem einen öffentlichen Grünzug als zentrales Gestaltungselement enthält.

Kaes-Torchiani bekräftigte die Absicht der Stadt, in allen Mehrfamilienhäusern des Gebiets, die zum Teil saniert und zum Teil neu gebaut werden sollen, einen 25-prozentigen Flächenanteil für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren. Auch Aspekte der Barrierefreiheit seien zu berücksichtigen.

Die rund acht Hektar große Siedlung in Neu-Kürenz entstand in den 1950er bis 70er Jahren und umfasste 174 Wohneinheiten. Nach dem Abzug der letzten französischen Truppen aus Trier wurden die Immobilien zunächst weiter genutzt: Die Bewohner hatten ab 1999 ihren Arbeitsplatz in der Garnison Saarburg. Nachdem dort im Juli 2010 die Truppen ebenfalls abzogen, wurde die Siedlung immer mehr zu einer Geisterstadt und bildete einen deutlichen Kon-trast zu den sich dynamisch entwickelnden Nachbargebieten auf dem Petrisberg.

Im Moment befindet sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Die Stadt plant, ihr Erstzugriffsrecht geltend zu machen, das Burgunderviertel also zunächst selbst zu erwerben und anschließend an einen geeigneten Investor weiter zu veräußern, der bereit ist, die zusammen mit der BIMA formulierten Auflagen zu erfüllen. Neben den städtebaulichen und sozialen Kriterien zählt dazu laut Kaes-Torchiani auch eine Verpflichtung des Investors zum Baubeginn innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb und zur Fertigstellung des Projekts nach drei Jahren. Als nächster Schritt stehen nun die Verhandlungen mit der BIMA über den Kaufpreis bevor.