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22.09.2020

1,50 Meter Abstand im Theater bleiben

Schriftzug theater.trier am Eingangsportal
Die vergangene Woche in Kraft getretene 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die unter anderem für Theater vorsieht, dass es statt dem bisherigen Abstand von 1,50 Meter nunmehr ausreicht, wenn der Nebenplatz sowie die Plätze davor und dahinter frei bleiben, hat keine Auswirkungen auf die Platzierung der Gäste im Theater. Diese wird nach den Richtlinien der 10. Verordnung des Landes vorgenommen. Auch wurden die Vorstellungen bis 31. Dezember auf dieser Grundlage in den Vorverkauf gegeben.

Theaterbesucherinnen und Theaterbesucher, die bereits Karten erworben, beziehungsweise über ein Abonnement Plätze gebucht haben, müssen sich nach der Auffassung der Theaterleitung darauf verlassen können, dass keine Veränderung der Abstandsregeln zu ihren Lasten vorgenommen und ihnen keine anderen Sitzplätze zugeteilt werden. Die Karten wurden vom Publikum bisher in der Annahme gekauft, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Diesen Sicherheitsabstand möchte das Theater Trier weiterhin gewährleisten. Zudem können auch aus technischen Gründen für bereits im Verkauf befindliche Vorstellungen keine Änderungen des Saalplanes vorgenommen werden. Eine Änderung des Platzangebotes wird es aufgrund der neuen Verordnung daher aktuell nicht geben. Es werden weiterhin jeweils links und rechts von gebuchten Sitzplätzen (unabhängig von der Anzahl) automatisch drei Plätze gesperrt. Ergänzend bleibt jede zweite Sitzreihe leer.

Der Vorverkauf für die Vorstellungen ab 1. Januar 2021 startet im November an der Theaterkasse am Augustinerhof und online. Bis dahin wird die Theaterleitung stets die aktuelle Infektionslage in Trier und Umgebung sorgfältig beobachten und gegebenenfalls weitere Plätze für die Vorstellungen ab 1. Januar 2021 in den Verkauf geben.