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02.12.2024

Stadt gibt Zuschüsse für Fassaden- und Dachbegrünung

(kig) Seit Juli fördert die Stadt die Installation von Balkon-Solaranlagen in Privatwohnungen mit einem Zuschuss von 200 Euro. Mehr als 400 Förderanträge wurden inzwischen bewilligt. Jetzt ist auch der zweite Teil des Förderprogramms zum Klimaschutz angelaufen: Zur Verbesserung des Stadtklimas und Erhöhung des Grünanteils in allen Stadtteilen fördert die Stadt Trier die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung von Privatgrundstücken. Der maximale Zuschuss für eine Dachbegrünung liegt bei 5000 Euro. Auch diese Förderung erfolgt im Rahmen des vom Land Rheinland-Pfalz aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI). 

Baudezernent Dr. Thilo Becker erklärt: „Trier muss sich dem Klimawandel anpassen, damit wir die Lebensqualität und ein gesundes Umfeld für alle Einwohnerinnen und Einwohner erhalten können. Mit unserem gezielten Förderprogramm wollen wir einen Anreiz zur Eigeninitiative schaffen und private Maßnahmen anstoßen. Grüne Dächer und Fassaden sind gerade auch in einem dicht bebauten Stadtzentrum geeignet, das Mikroklima zu verbessern, an Hitzetagen die Lufttemperatur abzusenken, Schadstoffe zu filtern und so den Wohlfühlfaktor zu erhöhen.“

Die Zuschüsse für Planungs-, Material- und Baukosten können per Online-Verfahren beantragt werden. Alle Infos dazu stehen auf der städtischen Homepage unter www.trier.de/umwelt-verkehr/klimaschutz/klimawandelanpassung/begruenung-entsiegelung/. Die Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen. Antragstellerinnen und -steller müssen nicht in Trier gemeldet sein, lediglich die Immobilie muss sich im Stadtgebiet von Trier befinden. Die Förderung kann nicht in Anspruch genommen werden für Gebäude und Grundstücke in Gebieten, in denen Dach- oder Fassadenbegrünungen laut Bebauungsplan vorgeschrieben sind.

Folgende Kriterien gelten für die Teilnahme an dem Förderprogramm zu Dachbegrünung:

  • Förderfähig sind Maßnahmen ab 15 Quadratmeter Dachfläche.
  • der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Bis 15 Grad Dachneigung beträgt der maximale Zuschuss 3000 Euro.
  • Über 15 Grad Dachneigung beträgt der maximale Zuschuss 5000 Euro.

Für die Förderung einer Fassadenbegrünung sind folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Gefördert werden Maßnahmen ab einer Fördersumme von 200 bis maximal 3000 Euro.
  • Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei der Entsiegelung und Begrünung von Flächen besteht eine Fördermöglichkeit ab einer Größe von 20 Quadratmetern. Ausgezahlt werden zehn Euro pro Quadratmeter bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro.  
 

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