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Denkmalschutz

Für den Umgang mit den zahlreichen Baudenkmälern in Trier und ihren Erhalt gibt es gesetzliche Vorschriften. Bei der Stadtverwaltung ist das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz für das Thema zuständig.

Denkmalpflege in Trier

Denkmalpflege hat zum Ziel, bedeutende Bauwerke aus der über 2000-jährigen Trierer Baugeschichte für die Zukunft zu erhalten.

Archäologisches Stadtkataster

Vor dem Start eines Bauprojekts in der Trierer Innenstadt ist es wichtig zu wissen, ob im Boden archäologisch wertvolle Funde zu erwarten sind.

Denkmalpflegebeirat

Der Denkmalpflegebeirat ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus Wissenschaftlern, Vertretern der Verwaltung und des Rates sowie von Verbänden und Vereinen zusammensetzt. 

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen

Eigentümer eines Kulturdenkmals benötigen für eine bauliche Maßnahme an ihrem Haus eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Denkmalzone

Wenn mehrere erhaltenswerte Bauwerke zusammengehören, wie bei einem einheitlichen Straßenzug, einer Siedlung oder einer Industrieanlage, spricht man von einer Denkmalzone.

Grabungsschutzgebiet

Trier ist eine einzigartige archäologische Fundgrube. Damit die Schätze bei Neubauprojekten in einem geordneten Verfahren gesichert werden können, wurden weite Teile der Stadt als Grabungsschutzzone ausgewiesen.

Kulturdenkmäler

Alle Bauwerke, die eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, technische, städtebauliche oder landschaftsgestaltende Bedeutung besitzen, können zu schutzwürdigen Kulturdenkmälern erklärt werden.

Unterschutzstellungen / Denkmalliste

Geschützte Kulturdenkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalliste ist ein nachrichtlich geführtes Verzeichnis, mit dem Rechtswirkungen nicht verbunden sind.

Steuererleichterungen

Für Instandsetzungen und ähnliche Bauvorhaben, die dem Erhalt des Kulturdenkmals dienen, besteht die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzbarkeit.