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Gratulation

Alters- und Ehejubilare

Der Oberbürgermeister ehrt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier, die das 80., 85., 90. und 95. Lebensjahr vollenden. Die Gratulationsurkunde mit einem Präsent wird vom Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin oder einem Stellvertreter überreicht. Vollendet ein Bürger der Stadt Trier das 100. Lebensjahr und die darauf folgenden, nimmt der Oberbürgermeister oder ein Vertreter die Ehrung vor.

Bei Ehejubiläen von Trierer Bürgerinnen und Bürgern wird sinngemäß verfahren. Beim 50-jährigen Jubiläum (Goldene Hochzeit) überreicht die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher oder ein Stellvertreter die Gratulationsurkunde mit Präsent; beim 60., 65. und 70. Jubiläum nimmt der Oberbürgermeister oder ein Vertreter die Ehrung selbst vor.

 
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