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29.11.2016

Spielhallen auf wenige Zonen beschränkt

Eingang einer Spielhalle in der Brotstraße
Diese Spielhalle in der Brotstraße genießt weiter Bestandsschutz. Für Neuansiedlungen an diesem Standort gelten künftig jedoch Einschränkungen.
Das Rathaus will die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros auf bestimmte Stadtviertel beschränken. Dazu hat der Stadtrat ein bauplanungsrechtliches Steuerungskonzept beschlossen. In der Fußgängerzone sind demnach Neuansiedlungen nur dann zulässig, wenn sie sich nicht im Erdgeschoss befinden. Zugleich wurde auf Antrag der SPD über die Einführung einer Wettbürosteuer diskutiert.

Spielhallen mit Glücksspielautomaten erleben in Rheinland-Pfalz zurzeit einen Boom. In Trier hat sich die Zahl der Geräte nach Angaben der Landeszentrale für Gesundheitsförderung zwischen 2000 und 2014 verdreifacht. Neben der Spielsucht, in der sich manche Nutzer der Automaten verstricken, hat der Trend aus Sicht des Stadtplanungsamts auch städtebaulich negative Begleiterscheinungen: Stadtquartieren, in denen sich gehäuft Spielhallen ansiedeln, drohe ein Imageschaden, das Straßenbild werde beeinträchtigt und das Mietpreisgefüge verzerrt.

Bisher sind in Trier bereits 55 Bebauungspläne zum Ausschluss von Vergnügungsstätten an bestimmten Standorten in Kraft, zwölf weitere befinden sich derzeit im Verfahren. Das Rathaus hat also bisher immer auf einzelne Bauanträge reagiert. Für das jetzt beschlossene Konzept wurde das gesamte Stadtgebiet in den Blick genommen, um diejenigen Quartiere zu identifizieren, die für eine Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in Frage kommen. Dabei gibt es von Gebiet zu Gebiet noch bestimmte Abstufungen und Einschränkungen.

Uneingeschränkt zulässig sind Spielhallen nur im Gebiet Castelforte entlang der Zurmaiener Straße und am Moselufer nordöstlich des Verteilerkreises. Die Altstadt wird in verschiedene Zonen aufgeteilt: Im Karl-Marx-Viertel, im Gebiet Stresemannstraße/Neustraße/Weberbach und im Quartier zwischen Sichel- und Christophstraße können sich „Freizeitcenter“ ansiedeln, also Einrichtungen, in denen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit weniger als die Hälfte der Fläche einnehmen. In der Fußgängerzone und angrenzenden Straßen sind neben „Freizeitcentern“ auch reine Spielhallen erlaubt, allerdings nur im Unter- oder Obergeschoss. Ebenfalls für „Freizeitcenter“ freigegeben werden die Paulinstraße, die Saar- und Matthiasstraße sowie das Bahnhofsviertel. Für bereits genehmigte Spielhallen und Wettbüros gilt Bestandsschutz.

Steuer wird geprüft

Der Rat beauftragte die Verwaltung außerdem, die Erhebung einer Wettbürosteuer zu prüfen. Andreas Schleimer begründete den Antrag der SPD-Fraktion mit dem enormen Umsatz der Sportwettenanbieter einerseits und dem Haushaltsdefizit der Stadt Trier andererseits. Die Verwaltung soll unter anderem berechnen, wie hoch die Einnahmen bei einem Steuersatz von zehn Euro pro Quadratmeter Ladenfläche ausfallen könnten und ob sich der Verwaltungsaufwand lohnt. Die anderen Fraktionen stimmten dem Antrag mit der Begründung zu, dass alle Einnahmenpotenziale geprüft werden müssten. Einen Beitrag zur Suchtprävention sahen sie darin jedoch nicht. Einzig die FDP stimmte mit Nein und mahnte an, mehr auf die Ausgabenseite als auf mögliche neue Einnahmen des Rathauses zu schauen.