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26.12.2020

Corona: 23 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis - Drei Todesfälle

Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 23 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 13 aus dem Landkreis und 10 aus der Stadt Trier.

Auch heute sind wieder drei ältere Patienten aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 52 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 36 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3575 (1325 in der Stadt Trier und 2250 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz ist weiter gesunken und liegt in der Stadt Trier bei 76,2 und im Landkreis bei 133,2 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist gesunken und liegt nun bei 546 – 15 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 388 im Landkreis und 158 in der Stadt Trier. 50 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 29 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, 14 im Kreiskrankenhaus Saarburg, 5 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und 2 in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:
VG Hermeskeil: 369 VG Konz: 581 VG Ruwer: 167
VG Saarburg-Kell: 564 VG Schweich: 313 VG Trier-Land: 256

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten. Gerade beim Besuch älterer Familienmitglieder sollte darauf geachtet werden, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.