Sprungmarken
27.12.2020

Corona: 22 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis - Zwei weitere Todesfälle

Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

Am heutigen Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 22 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 13 weniger als Sonntag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 12 aus dem Landkreis und 10 aus der Stadt Trier.

Auch heute sind leider wieder zwei ältere Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 54 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 38 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3597 (1335 in der Stadt Trier und 2262 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 79,8 und im Landkreis bei 125,2 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Zahl der stationär behandelten Patienten gestiegen

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gesunken und liegt nun bei 518 – 28 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 372 im Landkreis und 146 in der Stadt Trier.

Über die Feiertage ist die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Fälle spürbar angestiegen. 50 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung – 14 mehr als noch vor einer Woche. 30 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, 14 im Kreiskrankenhaus Saarburg, 8 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und 3 in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:
VG Hermeskeil: 369 VG Konz: 583 VG Ruwer: 167
VG Saarburg-Kell: 573 VG Schweich: 313 VG Trier-Land: 257

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.