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22.09.2022

Windkraft: Das schlägt die Stadt vor

Die Karte zeigt die Lage der in der aktuellen Planung vorgeschlagenen Standorte für Windkraftanlagen in Trier.
Die Karte zeigt die Lage der in der aktuellen Planung vorgeschlagenen Standorte für Windkraftanlagen in Trier.

Bisher gibt es im Trierer Stadtgebiet keine Windkraftanlagen. Vor dem Hintergrund der Energie- und Klimakrise und einer geänderten Gesetzeslage soll sich das ändern: Die Stadt will in den Randgebieten sieben Standorte mit Platz für voraussichtlich 13 Windräder ausweisen. Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans wurde jetzt auf den Weg gebracht.

Baudezernent Andreas Ludwig und Stefan Leist, Abteilungsleiter bei der Stadt- und Verkehrsplanung, stellten die Pläne in einer Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vor. Die neue Bundesgesetzgebung, wonach der Ausbau der Windenergie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und zwei Prozent des Bundesgebiets für Windkraftanlagen reserviert werden sollen, hat eine zusätzliche Dynamik in die Debatte gebracht. Für Rheinland-Pfalz sehen die Pläne der Bundesregierung bis 2032 sogar einen Flächenanteil von 2,2 Prozent vor.

Flächenziele für Kommunen

Einzelheiten sollen in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans geregelt werden, die gerade läuft. Ludwig und Leist gehen davon aus, dass es darin Flächenvorgaben für die Kommunen geben wird. Diese dürfte aber für dicht besiedelte Städte geringer ausfallen als für ländliche Gebiete und deutlich unter zwei Prozent liegen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sieht das Bundesgesetz einen Flächenanteil von 0,5 Prozent für die Windkraft vor.

Trier liegt mit dem jetzt vorgestellten Plan bei insgesamt 160 Hektar Potenzialgebiet für Windkraftanlagen, was 1,4 Prozent der Stadtfläche entspricht. 13 Windräder mit 80 Meter Rotordurchmesser, einer Nabenhöhe von 180 Metern und einer Leistung von 5,5 Megawatt könnten an den sieben Standorten in den Ortsbezirken Zewen, Euren, West/Pallien, Ehrang/Quint, Tarforst und Kernscheid errichtet werden. Dies würde rechnerisch einer jährlichen Stromerzeugung von 113,6 Millionen Kilowattstunden entsprechen oder einer Versorgung von 33.600 Haushalten.

Geringerer Mindestabstand

Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben hat sich der Mindestabstand zu Siedlungen von 1000 auf 900 Meter verringert – dadurch können Standorte ausgewiesen werden, die bisher nicht in Betracht gezogen wurden. Ausgeschlossen wurden dagegen Natur- und Wasserschutzgebiete, historische Kulturlandschaften sowie ältere, zusammenhängende Laubbaumbestände. Weitere Ausschlusskriterien sind eine Hangneigung von mehr als 20 Prozent und eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von unter sechs Meter pro Sekunde.

Im Einzelnen sollen im Flächennutzungsplan folgende Standorte für Windkraftanlagen ausgewiesen werden:

  • Wetterborn
    Ortsbezirke: Euren, West/Pallien
    Größe: 67,5 Hektar
    Bisher: Wald, Wiese
  • Kernscheider Höhe
    Ortsbezirk: Kernscheid
    Größe: 35,4 Hektar
    Bisher: Wald, Wiese
  • Herresthal Südwest
    Ortsbezirk: Zewen
    Größe: 20,8 Hektar
    Bisher: Wald, Wiese
  • Schellberg
    Ortsbezirk: Tarforst
    Größe: 17,8 Hektar
    Bisher: Ackerbau, Wald
  • Stahlem
    Ortsbezirke: Euren, Zewen
    Größe: 12,8 Hektar
    Bisher: Wald
  • Balmet
    Ortsbezirk: Ehrang/Quint
    Größe: 9,9 Hektar
    Bisher: Wald
  • Steigenberg
    Ortsbezirk: Ehrang/Quint
    Größe: 6,7 Hektar
    Bisher: Wald

Wie geht es weiter?

Am Mittwoch, 28. September, geht es im Stadtrat um den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Es folgt eine erste Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Weitere Verfahrensschritte sind die Offenlegung, der Feststellungsbeschluss und die Genehmigung durch die SGD Nord.