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05.04.2021

Corona: 13 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt - Inzidenz in Trier wieder unter 50

Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

Am heutigen Ostermontag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 13 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 11 aus dem Landkreis und 2 aus der Stadt Trier. Aufgrund der Osterfeiertage sind die Zahlen jedoch nur bedingt aussagekräftig. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5652 (2107 in der Stadt Trier und 3545 im Landkreis Trier-Saarburg).

Bisher wurden 437 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 400 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 30 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 7 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums auch heute in der Stadt Trier bei 48,4 sowie im Landkreis bei 46,2 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 447 – 12 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 291 im Landkreis und 156 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 618 VG Konz: 833 VG Ruwer: 307
VG Saarburg-Kell: 913 VG Schweich: 489 VG Trier-Land: 385

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.