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24.11.2015

Aus dem Stadtrat

Foto: Der Stadtrat tagt in neuer Besetzung im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Knapp viereinhalb Stunden dauerte die Sitzung des Stadtrats am vergangenen Dienstag, die von OB Wolfram Leibe und Bürgermeisterin Angelika Birk geleitet wurde. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris, sagte der OB, er sei „tief beeindruckt von der Antwort der Pariser Bürger, die sich nicht unterkriegen lassen“. Anschließend gedachte der Stadtrat der Toten und Verletzten mit einer Gedenkminute.

Vergnügungssteuer
Gegen zwei Nein-Stimmen der FDP- Fraktion und zwei Enthaltungen der AfD-Fraktion hat der Rat eine Erhöhung der Vergnügungssteuer zum 1. Januar kommenden Jahres um drei Prozentpunkte auf 18 v.H. beschlossen. Die Änderung der städtischen Satzung im Rahmen der örtlichen Aufwandssteuer betrifft die Besteuerung von Spielgeräten.
Im Stadtgebiet gibt es von 35 Aufstellern derzeit 664 Spielautomaten mit einer Gewinnmöglichkeit. Die Geräte sorgten dafür, dass bislang jährlich rund 2,5 Millionen Euro Vergnügungssteuer in den Stadtsäckel flossen. Die Hebesatzerhöhung um drei Prozent bedeutet einen zusätzlichen Ertrag von etwa 500.000 Euro.
SPD-Fraktionsvorsitzender Sven Teuber wies auf den großen Wirtschaftszweig der Spielgeräteindustrie hin, die durch eine einflussreiche Lobby vertreten werde. Man könne nichts anderes tun, als an die Suchtkranken zu appellieren „Denkt an eure Gesundheit“. Grünen-Sprecher Thorsten Kretzer rechnete den Ertrag der Spielatomatenbetreiber in Trier auf rund 16,6 Millionen Euro hoch. Er gab zu bedenken, ob die Mehreinnahmen durch die Steuererhöhung nicht auch der städtischen Suchtbetreuung zu Gute kommen sollte. FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Schneider begründete die Ablehnung mit der freien Willensentscheidung der Spieler. Zudem säßen nicht nur Spielsüchtige vor den Automaten.

Neubesetzungen
Martha Scheurer (CDU) übernimmt den Sitz ihrerer Fraktionskollegin Dr. Barbara Engel-Ries im Kulturausschuss. Der vom Stadtrat einstimmig getroffene Beschluss sieht außerdem vor, dass Wolfgang Schmitt künftig die Linken-Fraktion in der QuattroPole-Mitgliederversammlung vertritt und dass Nancy Ruhländer (Bündnis 90/Grüne) die Nachfolge von Wolf Buchmann im Beirat für Migration und Integration antritt.

Hilfen zur Erziehung
Kurz nach dem Jugendhilfeausschuss beschäftigte sich nun auch der Stadtrat mit den Hilfen zur Erziehung, die das Jugendamt anbietet. Die SPD- Fraktion hatte dazu eine Anfrage gestellt, die sich vor allem mit dem Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Angeboten für Familien in akuten Krisen befasst. Aus der Antwort von Bürgermeisterin Angelika Birk ging unter anderem hervor, dass ein ambulantes Angebot, zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe, im Monat durchschnittlich knapp 538 Euro kostet. Der Stundensatz für die dort tätigen Mitarbeiter beträgt 35,84 Euro. Diese Programme dauern in Trier im Durchschnitt 16 Monate, was zu Ausgaben von 8601 Euro pro Fall führt.
Um ein Vielfaches teurer für den städtischen Haushalt sind die stationären Hilfen, wie eine Heimunterbringung. Hier liegt der durchschnittliche Monatsbetrag bei 4500 Euro. Zudem dauern diese Programme mit einem Durchschnittswert von fast zwei Jahren wesentlich länger als ambulante Angebote. Das führt ebenso zu einer weiteren Belastung des städtischen Haushalts wie die Tatsache, dass der Anteil der teureren stationären Programme an den gesamten Hilfen zur Erziehung im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 um zwei auf 28,6 Prozent gestiegen ist.
Dagegen ist die Gesamtzahl der vom Jugendamt betreuten Fälle leicht zurückgegangen: 2013 waren es 1060 und im letzten Jahr 950. „Sowohl aus pädagogischer als auch aus ökonomischer Sicht ist bei der Hilfegewährung der Grundsatz ambulant vor stationär einzuhalten. Dies wird im Trierer Jugendamt auch so umgesetzt. Nur bei einer massiven akuten Kindeswohlgefährdung werden stationäre Maßnahmen ohne vorherige ambulante Hilfen eingeleitet“, betonte Birk im Stadtrat.
Weitere Verbesserungen der Qualitätskontrolle der von freien Trägern im Auftrag des Jugendamts erbrachten Hilfen zur Erziehung erhofft sich die Bürgermeisterin durch die geplante Überarbeitung der Entgeltvereinbarungen. Dadurch sollen die inhaltlichen Anforderungen noch präziser formuliert werden. In den sogenannten Hilfeplangesprächen würden für jeden Einzelfall Ziele formuliert, deren Einhaltung gemeinsam mit den Familien und den Sachbearbeitern des Jugendamts überprüft wird.

Mergener Hof
Eine mündliche Anfrage des SPD-Ratsmitglieds Andreas Schleimer über die aktuelle Situation im Mergener Hof, der wegen Brandschutzmaßnahmen derzeit partiell geschlossen ist, beantwortete der Stadtvorstand mit dem Hinweis, dass man mit der Einrichtung im Gespräch sei. Die Sanierung schreite voran und die katholische Kirche als Trägerin des Hauses trage diese mit. Alle Beteiligten seien bemüht, möglichst wenige Veranstaltungen ausfallen oder in anderen Spielstätten stattfinden zu lassen.

Obdachlosenfürsorge
Der Winter kommt und mit ihm die Sorge, wie Obdachlose die kalten Monate überstehen. Die Stadt Trier unterhält in Zusammenarbeit mit verschiedenen freien Trägern schon seit Jahren ein gut vernetztes System zur Unterstützung von wohnungslosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen.
Seit der einzige Streetworker für Obdachlose in Trier, Raimund Ackermann, seine Arbeit niedergelegt hat, haben die Stadt und die freien Träger, die sich mit dem Themenbereich beschäftigen, ihre Kontakte intensiviert. Dies erklärte Bürgermeisterin Angelika Birk in der vergangenen Stadtratssitzung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. In einem Arbeitskreis Obdachlose (AKO) arbeiteten darüber hinaus alle Institutionen und Einrichtungen zusammen, die mit Wohnungslosigkeit befasst sind, unter anderem auch die Polizei und der Kommunale Vollzugsdienst. Hierdurch könnten die Betroffenen schnell an die notwendigen Hilfesysteme weitervermittelt werden.
Für Männer existierten drei stationäre Einrichtungen (mit einer Einrichtung für Paarwohnen) und ein ambulantes Übernachtungsheim mit einer Teestube in Trägerschaft des Caritasverbands Trier. Das Benedikt-Labre-Haus habe eine Kapazität von 23 Betten. Es werde davon ausgegangen, dass an einigen Tagen mit insgesamt 29 Übernachtenden geplant werden müsse, was aber zu bewerkstelligen sei, so Birk. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) betreibe eine stationäre Einrichtung mit einem ambulanten Übernachtungsangebot und einem teilstationären Tagesangebot für Frauen. In den Suppenküchen des Mutterhauses und des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder erhalten Obdachlose ein Mittagessen. Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder könne an bestimmten Tagen noch eine Obdachlosenambulanz in Anspruch genommen werden.
Für eine Weiterführung des Streetwork-Angebots befinde man sich noch in der Abstimmungsphase, erläuterte die Sozialdezernentin. Es gebe zum einen die Möglichkeit, bei der Stadt Trier einen Streetworker zu beschäftigen, zum anderen könne diese Aufgabe an einen freien Träger vergeben werden.
Zur Frage der Linken, ob man Obdachlose – wie dies zur Zeit mit Flüchtlingen geschehe – dezentral in verschiedenen Wohnungen unterbringen könne, antwortete die Bürgermeisterin, dass einige Vermieter immer wieder Wohnungen an obdachlose Personen vermieteten. So vorhanden, werden Wohnungslosen auf Anfrage auch städtische Wohnungen zur Verfügung gestellt. Sie ergänzte, dass sich allerdings einige Menschen bewusst für die Obdachlosigkeit entschieden und deshalb in der Vergangenheit auch schon angebotenen Wohnraum abgelehnt hätten.
Dank verstärkter Öffentlichkeitsarbeit habe es in diesem Jahr bereits Meldungen aus der Bevölkerung an die zuständigen Stellen gegeben, berichtete Bürgermeisterin Birk. Diese seien den eingegangenen Hinweisen umgehend nachgegangen.

Städtische Wohnungen
Der Stadtrat hat einstimmig einen Grundsatzbeschluss für die grundlegende Erneuerung der städtischen Wohngebäude Magnerichstraße 4 bis 11 getroffen. In den vier Häusern in Trier-West aus den Jahren 1924 bis 1926 sind jeweils zwölf 57 Quadratmeter große Wohnungen untergebracht. Für die dort lebenden Menschen muss während der Bauzeit eine Ersatzwohnung beschafft werden. Da sich das derzeit wegen der großen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt sehr schwierig gestaltet, können die Häuser nur nacheinander saniert werden. Die Gesamtkosten liegen nach jetzigem Stand bei knapp 5,5 Millionen Euro.
Die Stadt beantragt bei der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB) besonders günstige Kredite über jeweils maximal 734.000 Euro pro Haus im Rahmen der Mietbauwohnungsförderung. Der Restbetrag soll über einen Kommunalkredit finanziert werden. Die Bauarbeiten sollen Anfang/Mitte 2017 beginnen. Geplant sind unter anderem die Erneuerung von Fenstern und Türen (mit kontrollierter Be- und Entlüftung), der Sanitäranlagen und der Elektroinstallationen, der Einbau von Gasetagenheizungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken. Außerdem werden die Dächer neu eingedeckt und erhalten neue Rinnen, Fallrohre und Gauben.
Der Stadtrat hatte im November 2011 den Grundsatzbeschluss getroffen, den städtischen Wohnungsbestand zu erhalten und umfassend zu sanieren, um Menschen langfristig mit Wohnraum zu versorgen, denen das auf dem freien Markt wegen eines zu niedrigen Einkommens kaum noch möglich ist. Als erster konkreter Umsetzungsschritt war dann im November 2014 die Sanierung der Gebäude Magnerichstraße 2 sowie 1 und 3 beschlossen worden. Mittlerweile laufen im Gebäude Nummer 2 die ersten Sanierungsarbeiten. Der gesamte Gebäudekomplex in der Magnerichstraße steht unter Denkmalschutz.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
Ab Januar nächsten Jahres wird die Stadt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung selbst blitzen. Hierzu finden bereits Probemessungen statt. Details erläuterte Beigeordneter Thomas Egger auf Anfrage von Dr. Darja Henseler (Piraten) in der vergangenen Sitzung des Stadtrats.
Die derzeit laufenden Probemessungen im Rahmen der zukünftigen kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Straßen, die derzeit schon durch die Polizei überwacht werden. Bei der Auswahl der Messstellen werden auch in Zukunft die Vorgaben des Landes beachtet und die Einsatzstrategie darauf ausgerichtet. Prioritäten werden auf Unfallhäufungs- und Gefahrenstellen gelegt.
Egger erläuterte im Stadtrat den Sachstand bei der Umsetzung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, die ab Januar nächsten Jahres starten wird. Die in den letzten beiden Wochen vielfach auch in den sozialen Medien kommentierten Messungen des städtischen Ordnungsamtes im Stadtgebiet seien Testläufe gewesen, die primär das Ziel hätten, den Ausbildungs- und Kenntnisstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den beiden Messanlagen zu verbessern.
Die Testkontrollen konzentrierten sich aktuell auch auf solche Stellen, an denen wiederholt Verkehrsregeln missachtet werden oder bei denen es sich um besonders schutzwürdige Bereiche handelt, wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Seniorenheime oder verkehrsberuhigte Zonen. Überwachungsmaßnahmen an anderen Stellen, insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes, seien dadurch nicht ausgeschlossen.
Die als Auftragsangelegenheit von der Stadt Trier wahrgenommene kommunale Geschwindigkeitsüberwachung verfolge als ordnungsrechtliches Instrument die vom Land formulierten Ziele im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Allein die bisherigen Reaktionen zeigten, dass die Testmessungen breite Resonanz erzeugt hätten. Es zeichne sich bereits jetzt öffentlichkeitswirksam ab, dass die Kontrolldichte gesteigert wird, was wiederum eine verbesserte Einhaltung der gefahrenen Geschwindigkeiten zur Folge haben könnte, konstatierte Egger.
Die Frage, ob es auch Testmessungen an Stellen gebe, die keine Gefahrenstellen seien, an denen aber erfahrungsgemäß mit überhöhten Geschwindigkeiten gerechnet werden könne, die Stadt also aus Sicht der Bürger eine reine „Abzocke“ veranstaltete, verneinte Egger. Immer würden Geschwindigkeitsmessungen unter Beachtung der Vorgaben des Landes erfolgen. Das Augenmerk liege dabei auch besonders auf dem Schutz der Anwohner.

Sanierung MHW-Halle
Die Stadt will die seit September 2014 wegen Baumängeln geschlossene Sporthalle am Mäusheckerweg mit Fördermitteln der Bundesregierung sanieren. Dazu hat das Baudezernat sich um Gelder aus einem kürzlich aufgelegten Programm für kommunale Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen beworben, das mit insgesamt 100 Millionen Euro ausgestattet ist. „Unser Vorhaben passt sehr gut in dieses Programm. Es ist für uns die einzige Chance für eine schnelle Umsetzung“, erklärte Baudezernent Andreas Ludwig im Stadtrat. Für den Teilabbruch und die Wiedererrichtung der Halle am Schulzentrum Mäusheckerweg rechnet das Rathaus mit Kosten von 6,66 Millionen Euro. Wenn Trier den Zuschlag für das Förderprogramm erhält, würde der Bund davon 90 Prozent, also rund sechs Millionen Euro, übernehmen. Pläne für einen Neubau der Halle und für eine während der Bauzeit als Provisorium zu errichtende Zelthalle werden inzwischen wegen zu hoher Kosten nicht mehr weiterverfolgt.
Im Stadtrat stieß die Bewerbung auf einhellige Zustimmung, verbunden mit der Hoffnung, sich gegen die sicher sehr starke Konkurrenz anderer Kommunen durchzusetzen. „Das ist wie ein Jackpot, der unter den Städten verlost wird“, sagte Thomas Albrecht (CDU).

Castelforte
Der Stadtrat hat für das Gebiet der früheren französischen Kaserne Castelforte in Trier-Nord (Bebauungsplan BN 70) eine Veränderungssperre erlassen. Bereits im Dezember 2014 hatte der Rat beschlossen, für den Bebauungsplan ein Änderungsverfahren einzuleiten, um den Einzelhandel mit Sortimenten, die in Konkurrenz zur Innenstadt oder zur Nahversorgung im Stadtteil stehen, einzuschränken. Zugleich soll die Ansiedlung von Spielhallen und Bordellen ausgeschlossen werden. Mit der Veränderungssperre sollen diese Planungsziele jetzt gesichert werden.  Für Bauvorhaben, die den Zielen nicht entgegenstehen, können Ausnahmen zugelassen werden. Bekanntmachtung Seite 9

Tarforster Höhe
Der Bebauungsplan BU 11 („Östlich Olbeschgraben“) umfasst das Nahversorgungszentrum an der Kohlenstraße und das Wohngebiet an der Karl-Carstens-Straße. Mit der vierten Änderung des Plans, für die der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss fasste, werden Regelungen, die sich in der Zwischenzeit als rechtlich problematisch erwiesen hatten, angepasst. Betroffen sind Verkaufsflächen in den Sondergebieten sowie die Bauflächen auf den Grundstücken für Reihenhäuser und freistehende Einfamilienhäuser.