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28.06.2021

Verkehrsberuhigung in der Schöndorfer Straße

(kig) Die Schöndorfer Straße ist zwischen den Einmündungen Thebäerstraße und Reichsabtei ab sofort nur noch als Einbahnstraße in Richtung Reichsabtei zu befahren. Die Regelung soll zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Fußgängersicherheit beitragen. Dabei wird der Radverkehr im Gegenverkehr zugelassen. Der Ortsbeirat Trier-Nord hatte dies bereits im Oktober 2018 angeregt.

Die Schöndorfer Straße verläuft durch ein Wohngebiet und wird dennoch oft genutzt, um die Ampel in der Roonstraße zu umgehen. In der Straße befindet sich die Bischöfliche Förderschule St. Josef und in unmittelbarer Nähe die Privatschule St. Maximin. In dem Quartier sind daher viele Schülerinnen und Schüler zu Fuß unterwegs, die besonders geschützt werden müssen. Außerdem ist die Straße abzüglich der markierten Parkflächen nur etwa 4,10 Meter breit. Für die sichere Begegnung zweier PKWs wird jedoch eine Straßenbreite von mindestens 4,75 Meter benötigt. Der Verkehr muss momentan zwischen den markierten Parkbuchten warten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Dies führt zu unübersichtlichen Verkehrssituationen.

Durch die Beschränkung auf eine Fahrtrichtung muss der Verkehr in die entgegengesetzte Richtung Umwege in Kauf nehmen. Die parallel verlaufende Balthasar-Neumann-Straße ist jedoch weniger als 200 Meter entfernt. Aus der anderen Richtung kommend, kann der Verkehr auf die Göbenstraße ausweichen, die rund 300 Meter entfernt ist. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus wiegen somit die Vorteile für die Anwohner und die Verkehrssicherheit deutlich schwerer als die Nachteile der Allgemeinheit. Die Anordnung der Einbahnstraße erfolgt zunächst testweise für die Dauer eines Jahres, um die Verlagerungseffekte und damit erhöhte Verkehrsbehinderungen auf den umliegenden Straßen zu untersuchen.

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