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17.08.2021

Corona: 13 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Am heutigen Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 13 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – drei aus der Stadt Trier und zehn aus dem Landkreis Trier-Saarburg, davon alleine fünf Reiserückkehrer aus dem Ausland. Somit beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen 7536 (2945 in der Stadt Trier und 4591 im Landkreis Trier-Saarburg).

Aktuell befinden sich zwei Patienten aus der Region mit einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung. Die Zahl der Infizierten liegt bei 121 Personen, vier weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 59 im Landkreis und 62 in der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz bei nunmehr:

  • Stadt Trier: 30,5
  • Landkreis Trier-Saarburg: 20,7

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 706, VG Konz: 1081, VG Ruwer: 469, VG Saarburg-Kell: 1170, VG Schweich: 658, VG Trier-Land: 507.

Stadt und Landkreis appellieren angesichts wieder steigender Infektionszahlen, der Urlaubs- und Reisezeit und der sich verbreitenden Delta-Virusvariante vor allem an jüngere Bürgerinnen und Bürger, Impfangebote zu nutzen. Inzwischen bestehen gleich mehrere Möglichkeiten, sich relativ zeitnah impfen zu lassen:

  • Impfportal des Landes für Termine im gemeinsamen Impfzentrum Trier/Trier-Saarburg unter www.impftermin.rlp.de oder Tel. 0800 57 58 100
  • Impfung ohne Termin im Impfzentrum Trier/Trier-Saarburg zu den Zeiten, die unter www.trier.de/impfen veröffentlicht sind
  • Zudem bieten viele Hausärzte Impfungen an.
  • Der Impfbus des Landes macht auch im Landkreis Station. Infos unter https://corona.rlp.de/de/impfbus/

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät auch vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

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