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14.07.2021

Öl tötet Frösche in Regenrückhaltebecken

Das Öl hat das Wasser in dem Becken stark verschmutzt.
Der Ölfilm in dem Regenrückhaltebecken ist deutlich erkennbar. Die darin lebenden Wasserfrösche und Kaulquappen verendeten.
(gut) Nachdem in einem Regenrückhaltebecken im Filscher Neubaugebiet BU 14 am Samstag, 10. Juli, ein circa 70 Quadratmeter großer Ölfilm entdeckt wurde, hat die Stadt Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Umweltrecht gestellt. Anwohner entdeckten am Nachmittag des 10. Juli schwarze Schlieren auf der Wasseroberfläche und informierten die Berufsfeuerwehr. Sie setzte Bindemittel ein und versah die Ausläufe mit Einwegölschlängeln, um die dahinterliegenden Becken und Biotope zu schützen. An den Einläufen wurde kein Öl festgestellt. Eine Fachfirma saugte das Öl und das Bindemittel anschließend auf. Wegen des starken Regens an diesem Tag mussten drei Schmutzwasserfahrzeuge zum Aufsaugen des Ölfilms eingesetzt werden. Die Feuerwehr war bis nach Mitternacht im Einsatz. Der Kriminaldauerdienst hat Wasserproben entnommen, die untersucht werden.

Das Entwässerungsbecken war vor drei Jahren als Artenschutzmaßnahme für die Eingriffe im Baugebiet BU 14 zu einem Amphibienbiotop für die streng geschützten Kreuzkröten ausgebaut worden. Im Teich befanden sich Wasserfrösche, möglicherweise auch Kaulquappen der streng geschützten Kreuzkröte sowie diverse Wasserinsekten und -larven. Kreuzkröten leben an Land und legen ihre Eier mehrmals von April bis August in flache warme Gewässer ab. Aus den Kröteneiern schlüpfen nach kurzer Zeit die Kaulquappen. Ist die Kreuzkröte voll entwickelt, verlässt sie den Teich und lebt an Land. Wegen der feuchten Witterung ist dieses Jahr ideales Wetter für den Nachwuchs der streng geschützten Art. In anderen Becken sind aktuell Kaulquappen in unterschiedlichen Altersstadien zu finden.

Es ist davon auszugehen, dass der gesamte Tierbestand in dem betroffenen Becken verendet ist. Wer wildlebende Tiere oder seine Entwicklungsformen tötet, macht sich strafbar. Neben dem wirtschaftlichen Schaden handelt es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 69 des Bundesnaturschutzgesetzes, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann Die Polizei bittet Zeugen, sich bei der Kriminalinspektion in der Kürenzer Straße 3 zu melden. Telefonisch nimmt der Kriminaldauerdienst unter 0651/9779-2290 Hinweise entgegen. Per Mail ist dies unter KDTrier.K1@polizei.rlp.de möglich.

Hinweis an die Redaktionen: Unter Downloads finden Sie das zur Veröffentlichung freigegebene Foto in hoher Auflösung. Bitte geben Sie als Bildnachweis Feuerwehr Trier an.

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