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25.12.2020

Corona: 31 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 31 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 36 weniger als Freitag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 18 aus dem Landkreis und 13 aus der Stadt Trier.

Auch heute sind wieder zwei ältere Patienten aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 49 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 33 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3552 (1315 in der Stadt Trier und 2237 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz ist leicht gesunken und liegt in der Stadt Trier bei 87,9 und im Landkreis bei 174,7 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist gesunken und liegt nun bei 561 – 69 weniger als gestern.

Diese verteilen sich wie folgt: 399 im Landkreis und 162 in der Stadt Trier. 45 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 26 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, 11 im Kreiskrankenhaus Saarburg, 6 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und 2 in anderen Krankenhäusern.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 366 VG Konz: 578 VG Ruwer: 166 VG Saarburg-Kell: 559 VG Schweich: 312 VG Trier-Land: 256

Appell: Sorgsamkeit bei Familienbesuchen an den Weihnachtstagen

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, bei Familienbesuchen an den kommenden Festtagen auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten. Gerade beim Besuch älterer Familienmitglieder sollte darauf geachtet werden, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen sind die dort gültigen Hygieneregeln strikt einzuhalten.

Gerade mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage sollte man nicht nur den eigenen Infektionsschutz, sondern auch den älterer und somit gefährdeter Personen im Blick haben. Daher empfiehlt es sich, vor Verwandtschaftsbesuchen die Zahl eigener Kontakte weitgehend zu reduzieren. Schnelltests sind in diesem Zusammenhang nur eine Momentaufnahme, die nicht mit einer absoluten Sicherheit verwechselt werden sollten. Eine Garantie, niemand anderen anzustecken, bieten sie nicht, kann doch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus unmittelbar nach einer Testung erfolgen. Ein negativer Schnelltest darf kein Grund sein, die Abstands- und Hygieneregeln zu vernachlässigen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.