Luft und Lärm
Immissionen wie Verkehrslärm, Feinstaub oder Stickstoffdioxid, können das städtische Leben gerade im engen Moseltal beeinträchtigen. Zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört es, die Immissionen zu messen oder zu erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten. Industrie und Gewerbe müssen beim Betrieb ihrer Anlagen die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beachten. Die Genehmigung und Überwachung obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und dem städtischen Ordnungsamt.
