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Soziale Sicherung

Sozialhilfe erhält, wer sich nicht selbst helfen kann (insbesondere aus Einkommen, Vermögen, Einsatz der Arbeitskraft) und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält oder erhalten kann (insbesondere von anderen Sozialleistungsträgern und Angehörigen).

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist gemäß Sozialgesetzbuch XII Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Personen erhalten Eingliederungshilfe, die durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Hilfe zur Pflege

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten.

Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Weitere soziale Leistungen

Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe und Hilfe in sonstigen Lebenslagen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Seit Einführung wurde der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert, so dass die Bezeichnung "Asylbewerberleistungsgesetz" zunehmend irreführend ist, da sich die Leistungsansprüche auch anderer Ausländer nach diesem Gesetz bestimmen.

Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung (Versicherungsamt)

Das Versicherungsamt als untere Versicherungsbehörde bietet eine unabhängige, kostenfreie und objektive Beratung zur Sozialversicherung.