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16.07.2013

Wo ist hier der Spielplatz?

Stadt sichert planungsrechtlich Flächen für Kinderspiel – Toben dort auch ohne Geräte möglich

Spielplatz am Schießgraben. Foto: PA
Der Spielplatz am Schießgraben in der Innenstadt wurde 2004 zurückgebaut. Lediglich Bänke sind noch vorhanden. Dieser Bereich wird dennoch planungsrechtlich für die Kleinsten vorgehalten. Dafür wurde in unmittelbarer Nähe an der Ausonius-Grundschule ein Spielplatz errichtet, der mit Geräten aus der Bruchhausenstraße ausgestattet wurde. Foto: PA
Eine einfache Rasenfläche, keine Geräte auf dem Platz. Soll das ein Spielplatz sein? Ja! Spielen können Kinder auch auf nicht ausgebauten Flächen, sie finden ihre Orte. Derzeit gibt es 33 solcher Plätze für Kinderspiel. Meist wächst dort nur Gras, selten gibt es noch eine Sitzmöglichkeit. Spielgeräte stehen dort schon länger nicht mehr oder waren noch nie vorhanden. Ein Großteil war als Spielplatz angelegt worden und wurde vor rund zehn Jahren zurückgebaut. Das lag zum einen an überalterten Geräten, zum anderen an der veränderten Bevölkerungsstruktur. Es waren nicht mehr genug Kinder da. Nach dem Rückbau kamen die noch funktionstüchtigen Geräte anderswo zum Einsatz. Die Geräte aus der Bruchhausenstraße wurden beispielsweise an der Ausonius-Grundschule wieder aufgestellt.

Räume für Kinder sichern

Planungsrechtlich werden unbebaute Plätze von der Stadt als Räume für die Kleinsten vorgehalten. Die Strategie dahinter: Die Flächen in der Bauleitplanung für die Kinder sichern – egal, ob dort gerade welche leben oder nicht. Allerdings kann bei unbebautem Gebiet der Bebauungsplan geändert werden. „Der beste Schutz ist ein Spielgerät auf dem Gelände. Dann ist die Fläche eindeutig als Spielplatz definiert“, erklärt Klaus Scherer, Mitglied in der AG Spielraum und seit 1995 zuständig für die laufende Unterhaltung, Wartung und Kontrolle der Spielgeräte, die Sicherheit sowie die Grünpflege.

Problematisch ist, dass zunehmend in bebauten Gebieten diese vorgehaltenen Flächen als einzige unbebaut sind. „Das weckt Begehrlichkeiten, denn in unserer Struktur sind fast alle Räume benannt. Durch die planungsrechtliche Sicherung als Spielplatz versuchen wir, die Flächen dauerhaft für die Kinder zu erhalten“, so Scherer. Ein Beispiel ist die Gartenstadt Mariahof. Dort wurden bereits im Bebauungsplan gezielt Freiflächen für Kinder vorgesehen.

Für Entwicklung wichtig

Doch auch auf den unbebauten Plätzen spielen die Kinder – ohne dass die Stadt den strengen Regeln der Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Es befindet sich zwar kein Schild „Spielplatz“ auf dem Gelände, aber Kinder können von dort nicht vertrieben werden. Dieses zufällige Entdecken ist Teil der eigenen Selbsterfahrung. Die fehlt Kindern häufig, denn ihr Spiel- und Freizeitverhalten ist heutzutage stark normiert. „Kinder brauchen Räume. Diese sollten deshalb für ihre Persönlichkeitsentfaltung vorgehalten werden“, meint Scherer.

Die regelmäßigen Spielraumanalysen der mobilen spielaktion geben Aufschluss, wo Bedarf für eine Reaktivierung besteht. So war es beim Spielplatz „Auf Moorbüsch“ im Stadtteil Ruwer, der 2003 zurückgebaut und dann mit Ortsbeiratsmitteln wieder aktiviert wurde. Seit einem Monat können dort wieder Kinder spielen. „Am liebsten würden wir alle wieder reaktivieren, wenn ausreichend Geld vorhanden wäre. Deshalb muss man eine Gelegenheit beim Schopf packen“, so Scherer. Bei einer gesicherten Finanzierung werde daher auch schon mal eine Sanierung vorgezogen. Wichtig sei, in der Spielplatzplanung langfristig zu denken.

AG bringt sich bei Bauplänen ein

Bereits bei der Konzeptionierung der Bebauungspläne bezieht die AG Spielraum Stellung aus Sicht der Kinder. Ein Mitglied der AG kommt aus dem Planungsamt. „Die AG hat über die Jahre Gehör gefunden, das Thema Kinderspiel ist angekommen in der Stadtplanung“, ergänzt Scherer.
(pli)