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20.11.2019

Erstmals Leitlinien für Inklusion auf Spielplätzen

(pe) Einen weiteren Meilenstein für die Inklusion bedeutet ein Konzept, das am Donnerstag im Jugendhilfeausschuss erstmals den Trierer Kommunalpolitikern vorgestellt wird. Unter der Federführung der städtischen AG Spielraum sind verbindliche Gestaltungsrichtlinien entstanden, die die qualitative Weiterentwicklung der Trierer Spielplätze zum Ziel haben, um mehr Attraktivität, Angebotsvielfalt und Aufenthaltsqualität für alle potenziellen Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.

Die Stadt Trier hat sich vor wenigen Jahren mit dem, im OB-Büro konzipierten, „Trierer Aktionsplan Inklusion“ dazu bekannt, allen Menschen eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die neuen Leitlinien für die Spielplätze sind nun ein weiterer konkreter Schritt bei der Realisierung des selbst gesetzten Anspruchs der inklusiven Stadt. Das Konzept, das mit intensiver Beteiligung des Jugendamts, des Amts StadtGrün Trier und des Behindertenbeirats entstand, bedeutet weit mehr als einen möglichst barrierefreien Zugang zu den mehr als 130 Spielplätzen im Stadtgebiet und zu einzelnen Spielgeräten.

Die Leitlinien, für deren konkrete Umsetzung beim Neubau oder der Erneuerung einer Anlage jeweils ein Beschluss der zuständigen städtischen Gremien erforderlich ist, enthalten viele konkrete Anregungen, unter anderem zur Beschilderung mit der Ansprache von mindestens zwei Sinnen, zur Beleuchtung, zu geeigneten Bodenbelägen, zu Griffhöhen bei verschiedenen Handicaps, aber auch zu Zäunen, um das Gelände gegen eine vielbefahrene Straße oder Gefahrenquellen abzuschirmen.

Wenn der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. Dezember den Leitlinien zustimmt, müssen sich künftige Einzelprojekte bei den Spielplätzen daran orientieren. Das gilt für Sanierungen, aber auch den Ersatz alter Anlagen. Die Projekte sollen möglichst breit im gesamten Stadtgebiet verteilt werden. Als erstes inklusives Projekt wurde bereits die Weiterentwicklung des Spielplatzes im Park Nells Ländchen in Trier-Nord in die Bedarfsplanung aufgenommen.

In dem Entwurf der Leitlinie wird mit Blick auf die mehr als 130 städtischen Spielplätze aber auch darauf hingewiesen, dass die Leitlinien nicht überall in vollem Umfang umgesetzt werden können. Es ist auch möglich, dass bei einem ohnehin anstehenden teilweisen Ausbau eines Spielplatzes Kriterien der Inklusion noch berücksichtigt werden. Oft ist das ohne finanziellen Zusatzaufwand möglich. In einzelnen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass aus topographischen Gründen, zum Beispiel an einem steilen Hang, nicht alle Vorgaben der Leitlinien umgesetzt werden können.

Die Anwendung der Leitlinien überprüft die AG Spielraum im Rahmen der standardisierten Spielraumplanung, die es schon seit vielen Jahren in Trier gibt und deren Ergebnisse regelmäßig in den zuständigen Ausschüssen präsentiert werden. Dabei muss zum Beispiel auch transparent dargestellt werden, warum ein Projekt nicht oder noch realisiert werden kann. Die Projekte zur Verbesserung der Inklusion werden in der jährlich fortzuschreibenden Bedarfsplanung benannt. Bei den Planungen will die AG Spielraum die enge Abstimmung mit dem Trierer Behindertenbeirat fortsetzen.

 
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