Motorradkennzeichen
Hinweise für Motorradfahrer
Auf Grund der Ausgestaltung der neuen Kraftradkennzeichen können unter Berücksichtigung des Mindestmaßes von 180 mm in der Breite alle gängigen vierstelligen Erkennungsnummern zugeteilt werden (z.B. XX-BB99).
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben solchen Fahrzeugen vorbehalten, bei denen auf Grund von bauarttechnischen Merkmalen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist (PKW Importfahrzeuge). Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.
Die bisher ausgegebenen Kennzeichen für Motorräder behalten ihre Gültigkeit. Der Umtausch eines dreistelligen Kennzeichens (z.B. XX-AB1) in ein Motorradkennzeichen neuer Art ist möglich.
Nicht bei allen Verwaltungen können Sie die 4-stelligen Motorradkennzeichen per Internet reservieren. Eine Vergabe erfolgt nur vor Ort. Dies ist erforderlich, um zu vermeiden, dass die Kennzeichen, welche für Motorräder gebraucht werden, nicht für andere Fahrzeugarten (z.B. PKW, LKW) reserviert werden.