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18.06.2013

Spielplatz verbindet Nachbarn

Klaus Scherer erklärt die Gefahren wie Scherben oder andere Vermüllung auf Spiel- und Bolzplätzen exemplarisch an einem Gerät auf der 2012 komplett erneuerten Anlage „Zurmaienerstraße-Nordbad”.
Klaus Scherer erklärt die Gefahren wie Scherben oder andere Vermüllung auf Spiel- und Bolzplätzen exemplarisch an einem Gerät auf der 2012 komplett erneuerten Anlage „Zurmaienerstraße-Nordbad”.
Über 100 Spielplätze für Kinder zwischen zwei und 14 Jahren gibt es in Trier. Der fünfte Teil der RaZ-Serie zur AG Spielraum beschäftigt sich mit der 2012 in Kraft getretenen ersten Grünanlagen- und Spielplatzsatzung in Trier, die Ver- und Gebote auf Spielplätzen regelt. Kinderspielplätze sind im Sinne der Satzung speziell ausgeschilderte Grünanlagen und „alle Flächen und Einrichtungen für Spiele im Freien, die der Allgemeinheit zugänglich sind und von der Stadt Trier unterhalten werden“. Zudem zählen Bolzplätze dazu sowie die unmittelbar angrenzenden Räume, etwa Ruhebänke für Eltern. Auf Spiel- und Bolzplätzen gilt ein generelles Rauch-, Alkohol- und Grillverbot. Zudem dürfen Spielgeräte nicht vorsätzlich beschädigt oder verunreinigt und Hunde nicht dorthin oder auf angrenzende Anlagen mitgenommen werden.

Im Interview mit der Rathaus Zeitung erläutert Klaus Scherer, Mitglied in der AG Spielraum, den Zweck der Satzung. Als Mitarbeiter des Grünflächenamts ist Scherer seit 1995 zuständig für die laufende Unterhaltung, Wartung und Kontrolle der Spielgeräte, die Sicherheit auf Kinderspielplätzen sowie die Grünpflege. 

RaZ: Welche Vorteile bringt die Grünflächen- und Spielplatzsatzung?


Scherer: Die AG Spielraum hat eine Satzung angeregt und nach der Prüfung der rechtlichen Situation und Gesprächen zwischen den zuständigen Ämtern, besonders des Ordnungs- und des Grünflächenamtes, haben wir seit 2012 erstmals eine Rechtsgrundlage, mit klaren Handlungsanleitungen, Ver- und Geboten. Zweck ist, gezielter gegen Zerstörung und Verunreinigung vorgehen zu können. Wer sich nicht entsprechend verhält, kann mit einer Geldbuße von bis 5000 Euro bestraft werden. Bereits im Vorfeld besteht nun die Möglichkeit, einzuschreiten und unserer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Vorher existierte nur die Gefahrenabwehrverordnung. Das Ordnungsamt kann bei Verstößen jetzt schneller eingreifen, denn gerade Spielplätze werden immer häufiger Treffpunkte zum Alkoholkonsum, da Jugendlichen diese Orte aus ihrer Kindheit bekannt sind. Das verursacht aber unter anderem Glasscherben, die gefährlich für spielende Kinder sind. Das erleben wir immer öfter. Beispielsweise in der Stresemann- oder in der Bärenfeldstraße müssen wir fast wöchentlich säubern.

Derzeit ist eine so genannte Spielplatzablösesatzung in Planung. Was soll sie bewirken?

Laut Landesbauordnung muss bei mehr als drei Wohnungen ein entsprechendes Angebot an Spielplätzen im Einzugsgebiet bereitgestellt werden. Investoren könnten diese Verpflichtung gegen eine Ablöse an die Stadt übertragen. Ähnlich der 1996 in Kraft getretenen Stellplatzablösesatzung kümmert sich dann die Stadt um ein entsprechendes Angebot. Vorteil einer Satzung wäre, dass dann Kennzahlen und damit Vergleichswerte für Investoren und die Stadt vorlägen. Ein Beispiel, wo wir bereits ähnlich verfahren sind, ist auf dem Spielplatz „Auf der Bausch“.

Warum ist die Erhaltung von Spielplätzen innerhalb von Wohngebieten bedeutsam?

Da gibt es viele gute Gründe. Einer ist, dass der Spielplatz ein Ort der Begegnung ist, der gerade in Neubaugebieten Menschen verbindet und Nachbarschaften entwickeln kann. Der Spielplatz übernimmt eine Sozialfunktion. Allerdings gibt es heute im Stadtgebiet nur noch wenig unbebaute Flächen. Darum sind der AG Spielraum und mir die Standortsicherung und die Ausweisung von Spielplätzen – auch wenn gerade keine Kinder in diesem Gebiet leben – besonders wichtig.

Das Gespräch führte Laura Plitzko
 
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