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Rechtsangelegenheiten

Das Rechtsamt ist zuständig für:

  • Führung der städtischen Rechtsstreitigkeiten
  • Rechtsberatung städtischer Gremien
  • Prüfung von Vorlagen an Stadtrat und Ausschüsse
  • Angelegenheiten des Gemeindeverfassungsrechts
  • Örtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie
  • Musterverträge und Benutzungsregelungen
  • Auswertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Literatur
  • Abwicklung der gegen die Stadt geltend gemachten Schäden
  • Verfolgung der der Stadt gegenüber Dritten zustehenden Ersatzansprüche
  • Wahrnehmung der Versicherungsaufgaben - Verwaltung der Sachversicherungen für Vermögen und Risiken der Stadt, Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen und Maklern
  • Rechtsservice für städtische Beteiligungen (z.B. Zweckverbände und der damit verbundenen Einrichtungen, der TiT sowie der MFG)
  • Vorbereitung der Wahl der Schöffen und ehrenamtl. Verwaltungsrichter
  • Erstattung von Strafanzeigen und Stellung von Strafanträgen wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil  der Stadt Trier
  • Betreuung und Zuweisung von Rechtsreferendaren
 
Zuständiges Amt
 
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