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Wahlen

Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

Informationen

Spezielle Hinweise für Trier

  • Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl

Kommunalwahlen

  • Deutsche und EU-Angehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet

Landtagswahlen

  • Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Bundesland

Bundeswahlen

  • Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Europawahlen

  • Deutsche und EU-Bürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

An wen muss ich mich wenden?

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Anträge / Formulare

Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Bevollmächtigung ist die spezielle Vollmacht zu verwenden, die auf dem dem Wahlscheinantrag vorgedruckt ist

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  •  es fallen keine Gebühren an

Besonderheiten

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtForschungEntwicklung - Wahlen - Briefwahlbüro

Briefwahlbüro Am Augustinerhof
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: briefwahl@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen

Am Augustinerhof
54290 Trier
(Verw-Geb. I)

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: wahlen@trier.de