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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Leistungsbeschreibung

  • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
  • durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
  • wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
  • mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und

die Anordnung eines Aufbauseminars.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Spezielle Hinweise für Trier

Online Terminvereinbarung ist möglich

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Trier

Antragsformulare

Gebühren / Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise für Trier

  • 43,40 Euro
  • 7,70 Euro Prüfbescheinigung
  • 10,00 Euro pro Begleitperson
  • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an

Zahlungsart

  • Bar/EC

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
  • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
  • Angaben über den Namen der Fahrschule
  • zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe-Nachweis: wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt

Bei Abholung des Führerscheins

  • Prüfbescheinigung (rosa)
    • muss bei Abholung abgegeben werden
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine andere Person zusätzlich Vollmacht und Ausweispapiere von beiden
    • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Antrag verfällt 

  • wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags beim TÜV bestanden wurde
  • wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 3 - 5 Wochen

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

Wie lange darf mit der Bescheinigung für begleitendes Fahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?

  • 3 Monate ohne Begleitung

Darf mit dem Führerschein mit 17 auch im Ausland gefahren werden?

  • nein, es darf nur innerhalb Deutschlands gefahren werden

Ab wann gilt die Probezeit?

  • 2 Jahre ab dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen