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Verkehrszeichen und Ampelstörung

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.

* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten

Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.

Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.

Spezielle Hinweise für Trier

  • für defekte Ampelanlagen sind die Stadtwerke SWT zuständig
  • für defekte Verkehrszeichen wie Verkehrsspiegel, Poller ist StadtRaum Trier - Verkehrstechnik zuständig

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • es fallen keine Gebühren an

Rechtliche Grundlage

Spezielle Hinweise für Trier

  • Straßenverkehrsordnung

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtwerke Trier

Ostallee 7-13
54290 Trier

Telefon: +49 651 717-0
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de