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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

  • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

außerdem

  • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen („Ampeln“) sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.

Gebühren / Kosten

Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.

Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

Am Grüneberg 90
54294 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen