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Plakatierungen

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
    • Laternenmasten,
    • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
    • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
  • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
  • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
  • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

Spezielle Hinweise für Trier

Antragstellung

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • 40,00 Euro Verwaltungsgebühr
  • zzgl. 0,30 Euro Sondernutzungsgebühr pro Plakat / Tag für den jeweiligen Werbezeitraum
  • zzgl. 3,10 Euro Sondernutzungsgebühr pro Spannband / Tag

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

  • Antrag
  • bei Vereinen ist ein Gemeinnützigkeitsnachweis vom Finanzamt vorzulegen

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • 3 Wochen

Spezielle Hinweise für Trier

  • Antrag ist spätestens 3 Wochen, aber nicht früher als 5 Wochen vorher zu stellen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen